Weiterentwicklung Puckholm und Nebenstraßen Drs. 21-2360, Beschluss der BV vom 30.09.2021
Sachverhalt:
Im Gebiet zwischen der Süntelstraße und Halstenbeker Straße in Schnelsen liegen das Albertinen Krankenhaus, die Gleise der AKN und Wohngebiete eng beieinander. Hinzu kommt der Schwerlast- und Pendlerverkehr aus Schleswig-Holstein. Schon heute kommt es daher in den Straßen wie z. B. dem Puckholm zu einem konstant hohen Durchgangsverkehr. Durch den Ausbau des Albertinen Krankenhauses sowie der S-Bahn, den Bau einer Stadtteil-Campus- Schule sowie die allgemeine Nachverdichtung wird dieses Gebiet in den kommenden Jahren noch stärker belastet werden.
Das Wohngebiet ist flächendeckend als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Dennoch wird die
Straße Puckholm stark als Durchgangsstraße genutzt, Anwohner*innen beschweren sich
wiederholt und mit Nachdruck über zu schnelle Durchfahrten, zu schmale Gehwege – insbesondere in Hinblick auf den sicheren Weg zur Schule – und eine starke Nutzung durch Lkw-Verkehr aus dem angrenzenden Gewerbegebiet, die durch das Wohngebiet fahren, um Stau auf der A23 zu umgehen.
Um aus dem Wohngebiet mit flächendeckend Tempo 30 und überwiegend sehr schmalen
Straßen ohne Gehwege den Durchgangsverkehr auszuschließen, wird in der besonders
stark vom Durchgangsverkehr belasteten Straße Puckholm eine Modalsperre vorgeschlagen. Diese Modalsperre soll das Durchfahren jeglichen motorisierten Individualverkehrs verhindern. Fahrrad-, Fuß- und Buslinienverkehr sollen weiterhin die Durchfahrt durch den
Puckholm erlaubt sein.
Für diese Modalsperre werden verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, darunter ein kurzer Abschnitt Kommunaltrasse oder ein kurzer Abschnitt „Durchfahrt verboten“ (Zeichen 250) plus Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ und „Radfahrer frei“. Die Abschnitte sollen so gewählt werden, dass Anwohner*innen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Der parallel verlaufende Relllinger Weg weist im Norden bereits ein Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) auf, so dass sich die Schleichverkehre aus dem Gewerbegebiet nicht dorthin verlagern werden. Die anderen Wohnstraßen sind sehr schmal, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese durch die dort parkenden, das zügige Durchfahren behindernden Fahrzeuge deutlich unattraktiver sind, als die bisherige Route durch den Puckholm. Für das zu erstellende bezirkliche Verkehrskonzept sind diese Straßen trotzdem mitzudenken.
Beschluss:
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte erörtert werden:
a) Maßnahmen und Planungen zur Entlastung der Straße Puckholm vom Durchgangsverkehr, insbesondere der Lkw-Verkehre aus dem benachbarten Gewerbegebiet, die den Stau auf der A23 zu umgehen versuchen.
Darunter ist als eine Maßnahme zu prüfen, eine Modalsperre einzurichten, z.B. als kurzer Abschnitt Kommunaltrasse (vgl. LSBG: Verkehrsplanung, Kurze Begriffserläuterungen, Juni 2018, S. 24) oder als kurzer Abschnitt „Durchfahrt verboten“ (Zeichen 250) plus Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ und „Radfahrer frei“. Die Abschnitte sollen so gewählt werden, dass Anwohner*innen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Es sollen die möglichen Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr dargestellt und zudem erläutert werden, nach welchen Kriterien und Vorschriften das Vorschriftzeichen 250 zulässig ist und eine sogenannte Kommunaltrasse eingerichtet werden kann.
Ferner ist zu skizzieren, wie eine Modalsperre mit geringem Aufwand als Verkehrsversuch getestet werden kann.
Die BVM nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Modalsperre in der Straße Puckholm für die Interessen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ohne negative Auswirkungen, sofern sie für Busse des ÖPNV behinderungsfrei durchfahrbar ist. Dies ist gegeben, wenn die Durchfahrt automatisch ermöglicht wird. Eine solche Durchfahrtssperre ist bereits in der Ausschläger Allee im Stadtteil Rothenburgsort vorhanden. Dort werden die versenkbaren Poller mittels Funktelegramm vom Bus angesteuert und können im Störungsfall auch per Schlüsselschalter bedient werden. Alternativ sind mobile, ansteuerbare Schrankenanlagen denkbar.
Verkehrsverbote wie das mit Vorschriftzeichen 250 angeordnete Verbot für Fahrzeuge aller Art (lfd. Nr. 28 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) ergehen im Wege einer straßenverkehrs- bzw. straßenbaubehördlichen Anordnung. Solche Anordnungen bedürfen stets eines Anordnungsgrundes im Sinne des § 45 Absatz 1 bis 2 StVO, der sich bspw. aus der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, aus dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen oder aus der Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße ergeben kann. Als Verkehrszeichen können Verkehrsverbote wie das Zeichen 250 gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO zudem nur angeordnet werden, wenn dies „auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist“. Schließlich unterliegen Verkehrsverbote als Einschränkung des fließenden Verkehrs regelmäßig dem Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO.
Im Falle einer Beschilderung in der Straße Puckholm mit Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sollte als Zusatzzeichen „HVV frei“ gewählt werden, um auch betriebsnotwendige Leerfahrten weiterhin zu ermöglichen.
b) Wie die Sicherheit der Schulwege (auch unter Berücksichtigung des künftigen Schulstandorts) sowie die Fuß- und Radwegeverbindungen zum künftigen S-Bahn-Halt Schnelsen-Süd und zum Albertinen-Krankenhaus gewährleistet werden soll.
c) In Zusammenarbeit mit der zuständigen Verkehrsdirektion die Prüfung von Maßnahmen, um in der Straße Puckholm Gehwegüberfahrten v.a. durch Busse oder Lkw zu unterbinden.
a) im Hinblick auf eine mögliche Gefahrenlage durch den Schwerlastverkehr eine erneute Prüfung eines Lkw-Durchfahrtsverbots für die Wohngebietsstraßen vorzunehmen (vgl. auch Regelung in der Fangdiekstraße), insbesondere auch vor dem Hintergrund der in einem TVBeitrag dokumentierten Situation: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Anwohner-im-Puckholmaempfenfuer- Verkehrsberuhigung,hamj107692.html
b) eine Vorstellung des Unfallgeschehens an der Süntelstraße mit Personenbeteiligung von Kindern im Hamburger wie auch im Rellinger Teil (Adlerstraße), insbesondere die Unfälle im Bereich Albertinen: (siehe u.a.: Ein Unfall ist genug: Jetzt bitte handeln – Niendorfer Wochenblatt vom 30.10.2019) sowie die Unfälle zweier Kinder mit Todesfolge (www.abendblatt.de/region/pinneberg/article120161223/Gefahr-fuer-Kinder-waehrend-der-Hauptverkehrszeit.html) im Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen.
c) Außerdem sollen die Möglichkeiten der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen 325.1) dargelegt werden.
d) die Erläuterung der Zwischenergebnisse zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Süntelstraße im Regionalausschuss.
Zu 3.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu Punkt 3 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Die geltenden PM10- und PM2,5-Grenzwerte der 39. BImSchV werden an den repräsentativen Luftmessstationen des Hamburger Luftmessnetzes seit Jahren eingehalten. Auch anhand von gutachterlichen Modellrechnungen, die z.B. im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren ange-fertigt werden, sowie der objektiven Schätzung des Fachbereichs kann kein Risiko einer Über-schreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Feinstaub im Stadt-gebiet abgeleitet werden. Die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Feinstaubmessung wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt fachlich nicht gesehen.
Für das Bezirksamt besteht gleichwohl die Möglichkeit, eine Feinstaubmessung im hier adres-sierten Gebiet zu beauftragen und durchführen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Luft-messnetz des Instituts für Hygiene und Umwelt (HU) wäre die einfachste Variante ein Kleinfil-termessgerät. Hiermit könnten tageweise Filter bestaubt und ca. monatlich gewo-gen/ausgewertet werden. Ein Sammler kann jedoch nur eine Komponente zur Zeit messen (also entweder PM10 oder PM2,5 oder alle ca. 17 Tage im Wechsel). Bei diesem Verfahren handelt es sich um das Referenzverfahren der 39. BImSchV.
Da diese Zusatzleistung nicht in der Vereinbarung zwischen BUKEA und HU abgedeckt wäre, müsste die Rechnungsbegleichung durch das Bezirksamt erfolgen. Gerne unterstützt eine Person aus dem Bereich Luftreinhaltung der BUKEA das Bezirksamt bzw. HU bei der Konzep-tion, Durchführung und Auswertung der Messung, sofern gewünscht.
Der gewünschte Kostenvoranschlag von HU als Dienstleister ist angefügt und wäre vom Be-zirksamt zu prüfen. Die Referatsleiterin des Hamburger Luftmessnetzes, Frau Dr. Fiedler, ver-weist darauf, dass das Angebot des HU für einen Messpunkt mit einem Feinstaub-Kleinfiltermessgerät wahlweise für Feinstaub-PM10 oder Feinstaub-PM2,5 oder Feinstaub-PM10/PM2,5 im Wechsel für ein Jahr gilt. Bei weiteren Messpunkten würde sich die Summe entsprechend der aufgeführten Positionen erhöhen.
Zu 4.:
Die BVM nimmt wie folgt Stellung:
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) plant im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes die 6-streifige Erweiterung der A 23 AS Tornesch - AS Eidelstedt. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, an der sich Vorplanung, Entwurfsplanung und Planfeststellungsverfahren anschließen. Diese Machbarkeitsstudie ist die Basis für alle weiteren Planungsschritte, wie beispielsweise die Prüfung zur Umsetzung eines verbesserten Lärmschutzes entlang der Ausbaustrecke. Begleitend führt die DEGES bereits jetzt ein öffentliches Dialogverfahren – unter anderem mit sogenannten Planungswerkstätten – durch (vgl.: www.deges.de/projekte/projekt/a-23-as-tornesch-ad-hamburg-nordwest/)
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Angebot Feinstaubmessung (Vertraulich)