21-2079

Was bringt das Baulandmobilisierungsgesetz für Eimsbüttel?

Antrag

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Ö 9.5

Sachverhalt

Bundestag und Bundesrat haben im Mai 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Damit soll Städten und Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtert werden. Das Gesetz bringt einige neue Instrumente und Möglichkeiten, darunter

  • die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte und des Umwandlungsverbots,
  • mehr Flexibilität bei der Genehmigung sowie
  • eine Erweiterung des Baugebots in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

 

Darüber hinaus gibt das Gesetz Städten und Gemeinden die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten sektorale Bebauungspläne aufzustellen. Mit diesem neuen Bebauungsplantyp besteht u.a. die Möglichkeit, Flächen festzusetzen, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden, welche die Anforderung für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllt sind. Dadurch soll der Bau von bezahlbarem Wohnraum und geförderten Wohnungen unterstützt werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen um die Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Stadtplanungsausschuss zu ersuchen, um die Instrumente und Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes – insbesondere im Hinblick auf mögliche Anwendungen im Bezirk Eimsbüttel - darzustellen.

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, darzustellen, welche Gebiete im Bezirk Eimsbüttel die Voraussetzung für die Aufstellung sektoraler Bebauungspläne erfüllen, um in einem weiteren Schritt politisch darüber entscheiden zu können.

 

 

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

 

 

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