21-1376

Wählingsallee – Ausweisung Zone 30 und Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße freigeben

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS (Antrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU)

19.10.2020

16.1

21-1261

punktweise Abstimmung:

  • Pkt 1 des Petitums wird mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD und DIE LINKE mehrheitlich angenommen, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion
  • Pkt 2 des Petitums wird mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU und DIE LINKE mehrheitlich angenommen, bei Gegenstimmen der AfD- und FDP-Fraktion und Stimmenthaltung der SPD-Fraktion
  • der letzte Absatz des Petitums wird einstimmig angenommen, bei Stimmenthaltung der AfD- und FDP-Fraktion

 

Bezugnehmend auf die Mitteilungsdrucksache 21-1035, in der über das Verhältnis von Tempo-30 und Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße in der Wählingsallee berichtet wird, wird folgender konkretisierender Prüfantrag gestellt.

 

Die Wählingsallee ist auf dem Abschnitt zwischen Kriegerdankweg und Holsteiner Chaussee eine Einbahnstraße, in der bis Tempo 50 gefahren werden darf. Der Abschnitt ist 500 Meter lang und durch alten Baumbestand und Einzelhausbebauung geprägt, für den Bus-, aber nicht für den Autoverkehr ist sie als Verbindungsstraße relevant. Gleichzeitig sind die Fußwege sehr schmal, es ist keine Radinfrastruktur vorhanden, es besteht keine Freigabe für Radfahrende in Gegenrichtung der Einbahnstraße. Die Fußwege sind so schmal, dass die in Hamburg sogenannte „Service-Lösung“ für Radfahrende (Fußweg für Radfahrende frei) nicht möglich ist. Die derzeitige Situation ist daher für den Fuß- und Radverkehr sehr unbefriedigend. Radverkehre aus den Wohngebieten westlich der Holsteiner Chaussee (u.a. auch Verkehre von Schülerinnen und Schülern) ins Schnelsener Zentrum müssen derzeit große Umwege über die Heidlohstraße und den Wählingsweg, der ebenfalls keine Radinfra­struktur und sehr enge Fußwege aufweist, ausweichen oder über die Holsteiner Chaussee und den Kriegerdankweg, der ebenfalls sehr enge Fußwege aufweist und für Radfahrende sehr unübersichtlich ist.

 

Laut StVO (§45 Nr. 1c) besteht die Möglichkeit in Wohngebieten und in Gebieten mit hohem Fußgängerinnen- und Fußgängeranteil sowie großer Fahrradverkehrsdichte Tempo-30-Zonen einzurichten. Beide Bedingungen liegen auf diesem Abschnitt der Wählingsallee vor. Auch besteht die Möglichkeit, dass eine Vorfahrtstraße ohne über­örtliche Verbindungsfunktion durch die Anordnung einer Vorfahrtstrecke (Zeichen 301) ersetzt werden kann, um den durchfahrenden Buslinienverkehr weiterhin zu fördern.

Durch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ergibt sich die Möglichkeit, den Abschnitt der Einbahnstraße für den Radverkehr in die Gegenrichtung frei zu geben und damit eine angemessene Radverbindung vom westlichen Schnelsen in das Schnelsener Zentrum herzustellen. Dies ist umso dringender erforderlich, da die Alternativrouten große Umwege erfordern und aufgrund der sehr engen Verhältnisse die Radinfrastruktur ebenfalls mangelhaft (Wählingsweg) bzw. unübersichtlich (Kriegerdankweg) ist. Auch entsteht damit eine mögliche Alternativroute für einen Teilabschnitt der stark befahrenen Oldesloer Straße, die ebenfalls für Radfahrende keine Infrastruktur vorhält.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, für die Wählingsallee im Abschnitt vom Kriegerdankweg bis zur Holsteiner Chaussee die Straßenverkehrsbehörde zu bitten, folgende Anordnungen unabhängig voneinander zu prüfen:

 

  1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone mit Einrichtung einer Vorfahrtstrecke (Zeichen 301) zugunsten des Buslinienverkehrs und
  2. Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraßenrichtung.

 

Zudem soll geprüft werden, ob eine Tempo-30-Zone zusammen mit der Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Da dies nach STVO generell möglich ist, bitte bei Ablehnung eine Begründung mitliefern.

 

Anhänge

keine