Vorstellung der Fachanweisung zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vom 22.10.2024
Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 9.5
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz trat 1982 in Kraft, um die Pflege und Erhaltung des bestehenden Wohnraums in Hamburg zu gewährleisten und gleichzeitig Zweckentfremdungen zu vermeiden.Das Gesetz enthält verschiedene Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Wohnraum jederzeit ohne wesentliche Einschränkungen, Gefahren oder Störungen genutzt werden kann. Dazu gehören Regelungen zu Mindestanforderungen, Instandsetzungsmaßnahmen, Vermeidung von Überbelegung sowie Vorschriften zur Lagerung von Gegenständen oder Stoffen und zur Tierhaltung.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat am 22.10.2024 eine neue Fachanweisung zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes erlassen. Fachanweisungen gewährleisten einheitliche und transparente Richtlinien für das Verwaltungshandelnin den Bezirken. Vor diesem Hintergrund sollen die Neuerungen im Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV) näher erläutert werden.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in Verbindung zu setzen und diese zu bitten, eine:n Vertreter:in in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV) einzuladen, um die Fachanweisung zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vom 22.10.2024 und die damit einhergehenden Neuerungen genauer vorzustellen.
Armita Kazemi und SPD-Fraktion
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