Vorstellung der Aufgaben im Bereich Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Letzte Beratung: 12.02.2025 Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz Ö 7.3
In der Antwort auf die Anfrage nach § 27 BezVG mit dem Titel „Koordinierungsrolle der Bezirksämter bei Fachplanungen“ (Drs.: 22-0576) wurde angegeben, dass das Bezirksamt Eimsbüttel im Rahmen zentral wahrgenommener Aufgaben für die Durchführung von Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (Lebensmittelzeugnisse) zuständig ist.
Beschluss:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, im zuständigen Ausschuss die Aufgaben des Bezirksamts im Zusammenhang mit den Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz vorzustellen.
Dabei soll aufgezeigt werden, welche Aufgaben der Bereich umfasst, wie die Rolle als zentral wahrnehmendes Fachamt für die Durchführung von Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz wahrgenommen wird, welche Kompetenzen das Bezirksamt hat, sowie welche Herausforderungen bestehen und welche Ziele definiert sind.
Mikey Kleinert und Fraktion Die Linke.
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