21-0661

Voraussetzungen für öffentliche Bauausschusssitzungen feststellen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 10.18

Sachverhalt

 

Bisherige
Beratungsfolge

am

TOP

Drs.

Ergebnis

Bezirksversammlung

19.12.2019

9.7

21-0514

Vorberatung
an Ausschuss überwiesen

Stadtplanungsausschuss

07.01.2020

6.1

21-0514

vertagt

Stadtplanungsausschuss

21.01.2020

6.1

21-0514

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der FDP und AfD

 

 

In der Bezirksversammlung Eimsbüttel bestehen die Bauausschüsse im Wesentlichen aus nichtöffentlichen Sitzungen. In diesen werden vor allem Bauanträge, Abbruchgenehmigungen, Umwandlungen, Teilausbauten, Werbetafeln und ähnliche Dinge entschieden, ebenso Baumangelegenheiten auf privatem Grund.

Besonders die von diesen Maßnahmen betroffenen Mieter*innen haben bisher keine oder nur unzureichende Informationen über die sie betreffenden Wohn- und Lebenssituation.

Viele Menschen verstehen nicht, dass ihre Belange hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Rechtsextreme Politiker*innen nutzen diese Unzulänglichkeit aus und schlagen daraus Kapital für ihre Politik.

 

Begründet wird der Ausschluss der Öffentlichkeit mit Gründen des Datenschutzes. Selbst den Abgeordneten*innen sind die Namen der privaten Bauherren/Baufrauen oder der Grundstücke - im Gegensatz zu öffentlichen Antragsteller*innen - nicht bekannt.

Deshalb stellt sich die Frage, was im Bauausschuss schutzwürdiger ist, die Gebäude, Grundstücke, Bäume oder die Menschen, die sie bewohnen und für die eine Veränderung oder der Verlust ihrer Wohnungen oft lebenswichtig ist.

Eigentum verpflichtet. Das muss auch für Informationen der Mieter*innen durch die Eigentümer*innen gelten. Informationen der Wohnangelegenheiten sind für Mieter*innen häufig von existenzieller Bedeutung sowie für Gewerbetreibende, deren Läden einer Veränderung ausgesetzt sind. Somit ist es notwendig, rechtzeitig Informationen über bauliche Veränderungen zu bekommen.

 

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