20-3454

Verwendung der Mittel aus dem Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit 2019/2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.02.2019
Sachverhalt

 

Die Bürgerschaft hat mit dem Haushaltsbeschluss vom 13. Dezember 2018 festgelegt, dass den Bezirksämtern in Hamburg in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 über den Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit strukturell jährlich bis zu 10 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Für jeden Bezirk sind als Basisansatz 1 Mio. EUR pro Jahr vorgesehen. Darüber hinaus können auf Antrag weitere Mittel projektbezogen zugeteilt werden. Würden diese Mittel dem Bevölkerungsanteil entsprechend auf die Bezirke verteilt, ergibt das für den Bezirk Eimsbüttel rechnerisch ein Gesamtvolumen von gut 1,4 Mio. EUR. 

 

Die Mittel des Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit dienen einerseits der verlässlichen Unterstützung und Sicherung der Strukturen in der Stadtteil- und Quartiersentwicklung (insbesondere mit Blick auf die aktuellen, die potenziellen sowie die aus der Förderung ausgeschiedenen ehemaligen Stadtteil­­ent­wicklungsgebiete). Andererseits werden die Mittel seit 2017 verstärkt dazu genutzt, um zur Finanzierung von Projekten der quartiersbezogenen Integrationsarbeit beizutragen.

 

Diese Projekte, die nicht zuletzt im Umfeld der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen angesiedelt sein können, sollen u.a. die Umsetzung der Maßgaben der Drs. 21/2550 („25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort“) unterstützen. 

 

Die Förderung von Projekten aus dem Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit erfolgt nach den Maßgaben der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bezirk Eimsbüttel durch den Quartiersfonds bezirkliche Stadteilarbeit 2017-2020“. Das Bezirksamt hat wie in den Vorjahren die sozialräumliche Angebotslandschaft in den ehemaligen Stadtteilentwicklungsgebieten, in den aktuellen RISE-Gebieten sowie in sog. Verdachtsgebieten in Eimsbüttel geprüft. Ferner wurden Gebiete mit Wohnungsbauvorhaben von mehr als 100 öffentlich geförderten Wohneinheiten in die Prüfung einbezogen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei den Standorten von Flüchtlingsunterkünften, vorrangig den Unternften mit Perspektive Wohnen. In allen genannten Gebietskategorien sieht das Bezirksamt einen vordringlichen Handlungsbedarf.

 

Der Fokus der Prüfung lag dabei auf der Betrachtung von sozialräumlichen Strukturen und Angeboten, die nicht durch Mittel im Regelhaushalt institutionell abgesichert sind. Dies betrifft besonders einerseits generationen- und zielgruppenübergreifende Treffpunkte, Stadtteil- und Quartierszentren sowie Beteiligungsstrukturen, andererseits vor allem Angebote zur Integration neuer Bevölkerungsgruppen.

 

Die Planung der Bezirksverwaltung für die Verwendung der Mittel des Quartiersfonds wurden im nicht-öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung am 17. Januar vorgestellt. Die Ausschussmitglieder waren gebeten, Ergänzungs- oder Änderungswünsche bis zum 01. Februar anzumelden.

 

In der Anlage zu dieser Mitteilung wird nun der abschließende Planungsstand vorgestellt.

Die Maßnahmen sind in die drei Kategorien ‚Fortsetzung des Projekts, ‚Geplantes Projekt und ‚Projektidee eingeteilt. Bei ‚Fortsetzung des Projekts sind Maßnahmen beschrieben, die bereits über den Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit oder andere in der Regel temporäre Förderglichkeiten finanziert wurden. Maßnahmen mit der Bezeichnung ‚Geplantes Projekt sind umsetzungsreif, die Projektkosten sind valide. Bei ‚Projektidee handelt es sich um Maßnahmen, deren Planungsstand unterschiedlich konkret ist. Die Kostenansätze stellen allerdings noch Schätzungen dar und basieren in der Regel auf Erfahrungswerten oder ersten groben Kalkulationen der Projektpartner.   

 

Bei dem weit überwiegenden Anteil der Projekte mit jeweils über 700.000 EUR Mittelvolumen pro Jahr handelt es sich um die Fortsetzung von Maßnahmen. Die geplanten Maßnahmen bzw. Projektideen summieren sich jeweils auf ca. 200.000 EUR pro Jahr.  

 

Die Bezirksverwaltung wird dem Hauptausschuss im Februar 2020 über die Zwischenergebnisse der gerderten Maßnahmen berichten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

  • Projektliste - Maßnahmenbeschreibungen
  • Projektliste Tabellenübersicht
  • Förderrichtlinie