Vertikales Parken als Baustein der Mobilitätswende
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 10.6
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
BV(gem. Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
17.07.2025 |
9.16 |
22-1253 |
an AM überwiesen |
AM(gem. Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
10.09.2025 |
7.5 |
22-1253 |
Empfehlungmit Änderungen im Petitummehrheitlichbei Gegenstimmen der DIE LINKE- und Volt-Fraktionzugestimmt. |
Vertikales Parken ist eine vielversprechende Lösung für die Platzprobleme in verdichteten Städten, da es die Nutzung des vorhandenen Raums optimiert und gleichzeitig Freiflächen für andere Nutzungen ermöglicht. Durch die Stapelung von Fahrzeugen in Parktürmen oder automatisierten Systemen wird der Platzbedarf im Vergleich zu herkömmlichen Parkflächen deutlich reduziert.
Die kompakten Parktürme benötigen lediglich ca. 49 Quadratmeter Grundfläche und bieten Platz für 12-16 Fahrzeuge, die bequem und platzsparend untergebracht werden. So stellen sie eine effiziente Alternative zu herkömmlichen Tiefgaragen da.
Eine weitere Herausforderung ist der notwendige Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität. Bis 2030 sollen 10.000 Ladepunkte vorhanden sein. Mitte 2027 sollen etwa 7.000 Ladesäulen als Meilenstein erreicht sein. Jetzt aktuell ist nur ein Viertel dieser Punkte vorhanden. Integrierte Ladepunkte in den Parktürmen ermöglichen hier gleichzeitig die Versorgung von Elektrofahrzeugen.
Ein besonderer Vorteil ist ebenfalls die modulare Bauweise, die eine vollständige Rückbaubarkeit ermöglicht und somit eine nachhaltige Nutzung urbaner Flächen fördert. Die höhere Effizienz von vertikalem Parken ermöglicht zudem die Entsiegelung freigewordener Flächen und somit die urbane Transformation in verdichteten Gebieten.
In München ist das System der Firma VePa schon in Betrieb und in Berlin, am Hackeschen Markt entsteht gerade so ein Parksystem. Es handelt sich für den Bezirk um ein kostenloses Parksystem, da die Firma VePa alle Kosten trägt und über die üblichen Parkgebühren, analog zu den Gebühren in Anwohnerparkzonen, das System bewirtschaftet.
Der Vorsitzemde der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Vertretung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Mobilität (AM) einzuladen.
keine
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