21-0800

Verlängerung der Tempo 30 Strecke in der Süntelstraße Drs. 21-0539, Beschluss der BV vom 19.12.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.03.2020
Ö 17.2
27.02.2020
Sachverhalt

Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 24 nimmt die Verkehrs-direktion wie folgt Stellung:

Es ist richtig, dass in der Süntelstraße von der Hausnummer 6 bis 32a am 10.10.2019 eine Tem-po 30-Strecke vor dem dortigen Albertinen Krankenhaus angeordnet wurde. Eine Umsetzung der Maßnahme steht allerdings noch aus!

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des PK 24 erfolgte nach den Vorgaben der in Ham-burg anzuwendenden Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV). Danach darf u.a. die Streckenlänge längstens 300 Meter betragen, damit die Beschrän-kung für den Verkehrsteilnehmer einsichtig bleibt. Eine Verlängerung ist hier nicht möglich.

 

Trotz dieses Umstandes haben wir die aktuelle Verkehrssituation überprüft. Es ergaben sich keinerlei Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite, auch nicht hinsichtlich der Erkennbarkeit des FGÜ. Die Unfalllage und die bisher durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergaben ein völlig unauffälliges Bild.

 

Eine Verkehrsbeschränkung kommt hier also rechtlich nicht in Betracht. Das PK 24 wird aber auch weiterhin die Situation überwachen und das Geschwindigkeitsniveau feststellen. Ergeben sich nach Einführung der Tempo 30-Strecke Hinweise auf mögliche Sicherheitsmängel, wird das PK 24 umgehend tätig werden und entsprechende Maßnahmen veranlassen.

 

Anhänge

keine