Verkehrszählung in der Wendlohstraße nach dem Lockdown wiederholen HA-Beschluss vom 15.07.2021 - Drs. 21-2154
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 24 wie folgt Stellung:
Mit Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 25.02.2021 (Drs. 21-1678) wurde eine „sichere Querung“ / ein FGÜ über die Wendlohstraße beantragt.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 24 führte eine Prüfung des Antrages anhand des Prüfschemas der VD 52 durch.
Im Ergebnis war das im § 45 Abs. 9 StVO geforderte gesteigerte Risiko nicht vorhanden und zusätzlich wurden die geforderten Fußgängerquerungszahlen nicht erreicht.
In der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen am 31.05.2021 hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 24 die Entscheidung anhand einer Präsentation vorgestellt und ausführlich begründet. Bereits in dieser Sitzung wurde die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 24 aufgefordert die Verkehrszählung „nach Corona / nach dem Lockdown“ automatisch zu wiederholen.
Mit Hinweis auf den Grund der Ablehnung - das nicht vorhandene gesteigerte Risiko - lehnte die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 24 (vertreten durch EPHK Fick) dies ab und gab an, dass man nur auf erneuten Antrag tätig werden würde.
Mit der Drs. 21-2154 vom 15.07.2021 wurde jetzt eine erneute Verkehrszählung beantragt.
An der Gefahrenbeurteilung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert:
In den letzten 20 Jahren gab es an der Kreuzung lediglich 30 Verkehrsunfälle, davon nur drei (2 x 2006, 1 x 2014) mit einer Beteiligung von Fußgängern.
Von diesen drei Fußgängern wurde keiner verletzt!
Das PK 24 führte mehrere Verkehrszählungen am genannten Ort durch. Gefährliche Situationen konnten nicht beobachtet werden. Es wurde festgestellt, dass die Wartezeiten für Fußgänger vertretbar waren und ausreichend große Lücken zwischen den Fahrzeugen ein sicheres Überqueren der Wendlohstraße ermöglichte.
Auch der zuständige Stadtteilpolizist wurde erneut befragt und konnte ebenfalls keine entsprechenden Beobachtungen schildern.
Die Verkehrszählung bestätigte alle vorausgegangen Zählungen und die in der R-FGÜ 2001 geforderten Fußgängerquerungsstärken von 50 Fg/h wurde erneut nicht erreicht:
Datum Uhrzeit |
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20.08.2021 7-8:00 Uhr |
24.08.2021 7-8:00 Uhr |
26.08.2021 7-8:00 Uhr |
Wochentag |
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Freitag |
Dienstag |
Donnerstag |
Wetter |
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ca. 15 ° C, bedeckt, leicht feucht |
ca. 12° C, blauer Himmel, Sonne |
ca. 13° C, bedeckt, trocken |
Fußgänger Gehrichtung Hadermanns Weg |
Kinder |
10 |
14 |
14 |
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Jugendliche / Erwachsene |
11 |
16 |
14 |
Fußgänger Gehrichtung Herzog-Bruno-Weg |
Kinder |
1 |
1 |
0 |
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Jugendliche / Erwachsene |
17 |
16 |
18 |
Fußgänger gesamt: |
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39 |
47 |
46 |
Anzahl der Fahrzeuge |
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450 |
529 |
569 |
In der Drs. 21-2154 wurde Kritik an den vorausgegangenen Zählungen geäußert und es wurde der Eindruck vermittelt, es sei nur an einem sehr kleinen Abschnitt gezählt worden.
Diese Kritik ist unberechtigt. Das PK 24 hat bei allen Zählungen den Fußgängerverkehr im gesamten Kreuzungsbereich einschließlich des Bereichs der Bushaltestellen berücksichtigt.
Vom 19.08.2021 bis zum 26.08.2021 wurde in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wendlohstraße / Herzog-Bruno-Weg / Hadermanns Weg (in Höhe Wendlohstraße 39) ein Verkehrsstatistikgerät eingesetzt.
Die Auswertung der Daten ergab keine Hinweise auf eine erhöhte Gefahr / ein erhöhtes Risiko.
Insbesondere war das Geschwindigkeitsniveau unauffällig.
Die VD 5 lehnt im Einvernehmen mit dem PK 24 die Anordnung eines Fußgängerüberweges an der genannten Stelle weiterhin ab, weil die Voraussetzungen des § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO nicht vorliegen.
Die geforderte besondere Gefahrenlage ist nicht vorhandenen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine