Verkehrsversuche für temporäre Schulstraßen im Bezirk Eimsbüttel starten BV-Beschluss vom 30.01.2025 - Drs. 22-0565
Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Ö 5.2
Die Behörde für Inneres und Sport – hier: Zentrale Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsdirektion (VD) 51 – nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel weist in der Drs. 22/0565 unter Hinweis auf erfolgreiche Projekte in Paris und Wien auf die Schaffung von Schulstraßen zur Förderung einer sicheren und aktiven Mobilität von Kindern hin. Erste Ergebnisse von Verkehrsversuchen im Zusammenhang mit der Einrichtung von temporären Schulstraßen in Köln, Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm liefern ein positives Feedback und tragen somit zu einer deutlichen Verbesserung der Schulwegsicherheit bei.
Die VD 51 nimmt hierzu nachfolgend Stellung.
Die Schulwegsicherung ist ein wesentliches Anliegen der zuständigen Fachbehörden sowie der Bezirke. Ein wiederkehrendes Problem sind dabei die Bring- und Holverkehre der Schülerinnen und Schüler durch deren Eltern per Kraftfahrzeuge. Diese haben sich zunehmend zu einem Problem im unmittelbaren Schulumfeld entwickelt.
Im Rahmen einer behördenübergreifenden Workshopreihe „Verkehrsplanungen“ im Jahre 2024 wurden in der Unterarbeitsgruppe (UAG) Schulstraßen die Eckpunkte bei der Vorgehensweise für verkehrssichere Schulumfelder geprüft und bewertet. Thematisch ging es dabei insbesondere um die Straßenabschnitte, die als temporäre Schulstraßen zu den maßgeblichen Hol- und Bringzeiten für den Verkehr gesperrt werden und um die einzurichtenden „Elternhaltestellen“ außerhalb des Schulumfelds, um bestehende Gefahrenstellen im Nahbereich der Schule zu entschärfen.
Ziel der UAG für die notwendige Betrachtung des Einzelfalls ist die Erarbeitung eines gut handhabbaren, abgestimmten Verfahrens welches in einer Checkliste / einem Leitfaden für die Einrichtung von Schulstraßen mündet. Dieser Leitfaden soll die Grundlagen und die abgestimmten Anforderungen für die Planung, Umsetzung und Anordnungsfähigkeit für zukünftige Schulstraßen und unterstützende Elternhaltestellen enthalten, um zukünftig erfolgreich die Verkehrssicherheit vor Schulen hamburgweit zu erhöhen.
Bedingungen für das Gelingen von Schulstraßen sind neben dem Engagement der betroffenen Schule und der Elternschaft auch die spätere Kontrolle und Kommunikation, die Verknüpfung mit der Schaffung von Elternhaltestellen sowie weiterer aktivierender Maßnahmen.
Die an der behördenübergreifenden Workshopreihe teilnehmenden Partner haben sich darauf verständigt, dass die abgestimmten Grundlagen für die Einrichtung von temporären Schulstraßen zügig in die Umsetzung gebracht werden sollen.
Darüber hinaus wird für die Betrachtung eines Schulstandortes immer eine Einzelfallprüfung erforderlich sein, da die vor Ort herrschenden Rahmenbedingungen zwingend bei der Bewertung beachtet werden müssen, um eine Anordnungsfähigkeit des Projekts gewährleisten zu können.
Die Erstellung des Leitfadens befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird nach seiner Fertigstellung / Abstimmung veröffentlicht. Vorherige Mitteilungen an einzelne Stellen wird es darüber hinaus nicht geben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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