Verkehrssicherheit für den Radverkehr pragmatisch, praktisch, schnell: Buffered Bike Lanes für die Bezirksroute D auf den Straßen Beim Schlump sowie Hallerstraße und Grindelallee und Rothenbaumchaussee Drs. 21-0741, Beschluss der BV vom 27.02.2020
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt, in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion, wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung bezieht sich in ihrer Drucksache u.a. auf die Drucksache 20-1226 vom 02.12.2015 und die entsprechende Stellungnahme der Polizei.
Im Bündnis für Radverkehr haben sich mit Vereinbarung vom 23.02.2016 verschiedene Beteiligte verpflichtet, Infrastrukturmaßnahmen im Radverkehr miteinander abzustimmen. U.a. haben dieses Bündnis alle Bezirksämter gezeichnet. Die Bezirksämter sind gehalten, mit der BWVI für die im jeweiligen bezirklichen Zuständigkeitsbereich liegenden Infrastrukturmaßnahmen, eine jährliche Vereinbarung abzuschließen.
Die Fahrradwerkstatt hat als eines der Gremien des Bündnisses eine Unterarbeitsgruppe „Protected Bike Lanes„ eingerichtet. Diese beschäftigt sich mit der Ausgestaltung von Radfahrstreifen und verständigt sich auf Pilotprojekte.
Die Behörde für Inneres und Sport schlägt vor, im Rahmen der o. a. Unterarbeitsgruppe für mehrere Örtlichkeiten unterschiedliche Ausführungen von gesicherten „Radfahrstreifen“ zu erproben. Die BWVI -VR1- könnte dazu entsprechende Lösungsversuche erarbeiten.
Inwieweit die von der Bezirksversammlung gewünschten Örtlichkeiten dabei Berücksichtigung finden können, ist ggf. mit der BWVI - VR1 - abzustimmen.
keine