21-0028

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Zum Markt (Niendorf) BV-Beschluss vom 25.04.2019 - Drs. 20-3636

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2019
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu a.:

Die Straße „Zum Markt“ in Niendorf hat im hamburgischen Straßennetz eine untergeordnete Bedeutung. Es handelt sich um eine Sackgasse, welche durch den Garstedter Weg an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen ist. Die Nutzung ist im Erdgeschoss überwiegend gewerblich und in den oberen Stockwerken durch Wohnen geprägt. Vom öffentlichen Personennahverkehr wird die Straße nicht genutzt.

Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation keine Bedenken gegen die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße „Zum Markt“ und dem angrenzenden „Tibarg“.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine