Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Zum Markt (Niendorf)
Letzte Beratung: 25.04.2019 Bezirksversammlung Ö 10.30
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Lo (Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD) |
08.04.2019 |
13.11 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Die Straße Zum Markt in Niendorf ist eine kleine, relativ enge Sackgasse, die vom Garstedter Weg Richtung Tibarg führt. Viele Menschen nutzen die Straße, um vom Garstedter Weg zum Markt bzw. zum Tibarg zu gelangen, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto. Insbesondere an den drei Markttagen herrscht dort reger Verkehr. Wie in vielen anderen Gebieten leben auch in der Straße Zum Markt immer mehr Menschen. Während die anderen angrenzenden kleineren Straßen allesamt Tempo 30-Zonen sind, darf in der Straße Zum Markt trotz der Enge und Kürze der Straße weiter mit Tempo 50 gefahren werden, was laut Anwohnerinnen und Anwohnern und anderen Nutzerinnen und Nutzern häufig zu kritischen Situationen führt. Insbesondere die Ecken Zum Markt/Tibarg und Garstedter Weg/Zum Markt, wo sich einer der letzten grünen Abbiegepfeile befindet, sind demnach für den nicht-motorisierten Verkehr besonders gefährlich. Der grüne Abbiegepfeil fördert laut Augenzeuginnen und Augenzeugen ein rasches Abbiegen von der Hauptverkehrsstraße in die kleine Straße Zum Markt – eine Einschätzung, die Expertinnen und Experten bezüglich des Grünen Pfeils als Unfallrisiko teilen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht bezüglich der Einrichtung von Tempo 30 (§45 (1c)) Folgendes vor: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.“
Durch eine Änderung der StVO in 2017 ist die Einrichtung von Tempo 30 deutlich erleichtert worden, auch für Gebiete, die wie diese Straße nicht als reine Wohngebiete ausgewiesen sind – darauf verweist das „insbesondere“ im zitierten Gesetz. Eine gesteigerte Gefahrenlage ist nicht mehr Voraussetzung. Als Sackgasse hat die Straße zudem keine überörtliche Funktion zur Durchfahrt.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde zu ersuchen
a)eineTempo-30-Regelung in der Straße Zum Markt einzurichten,
b)zu prüfen, ob im Kurvenbereich zwischen den Straßen Zum Markt und Tibarg ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann und
c)ferner zu prüfen, ob der grüne Rechtsabbiegepfeil an der Ecke Garstedter Weg/Zum Markt entfernt werden kann.
keine
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