Verfahren zur Förderung von stadtteilbezogenen Integrationsprojekten der Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkultur
Mit der Drucksache 21/6473 „Integration durch kulturelle Teilhabe – Institutionen der Stadtteilkultur und der Kinder- und Jugendkulturarbeit stärken“ stellte die Bürgerschaft für 2016 bis 2018 insgesamt 700 Tsd. Euro für die Förderung von stadtteilbezogenen Integrationsprojekten im Bereich der Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkultur zur Verfügung. Davon wurden 400 Tsd. Euro gleichmäßig auf die Bezirke verteilt, auf das Bezirksamt Eimsbüttel entfielen somit ca. 57 Tsd. Euro, mit denen 13 Projekte gefördert werden konnten.
Mit der Drs. 21/14468 hat die Bürgerschaft erneut Mittel für kulturelle Projekte mit Geflüchteten auf den Weg gebracht, wovon 200 Tsd. an die Bezirke gehen sollen. Für Eimsbüttel stehen damit 28.571,42 Euro in 2019/2020 zur Verfügung. Die interne Richtlinie der Kulturbehörde wurde für diesen zweiten Durchgang der Maßnahme nicht verändert. Es gelten also grundsätzlich weiterhin die bereits im ersten Durchgang benannten Förderziele:
Das Bezirksamt Eimsbüttel schlägt vor, einen entsprechend aktualisierten Ausschreibungstext (siehe Anlage) an die Eimsbütteler Institutionen der Stadtteilkultur und der Kinder- und Jugendkulturarbeit zu versenden bzw. auf der Internetseite des Bezirksamts zu veröffentlichen. Über die Vergabe der Mittel soll - ganz ähnlich wie beim ersten Durchgang - eine Jury entscheiden, die sich aus Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Kultur sowie einem Vertreter der Verwaltung zusammensetzt.
Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Haushalt und Kultur soll die Ausschreibung an die Eimsbütteler Institutionen der Stadtteilkultur und der Kinder- und Jugendkulturarbeit versendet werden.
Der Ausschuss für Haushalt und Kultur schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an.
Ausschreibungstext zur Förderung von stadtteilbezogenen Integrationsprojekten der Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkultur