22-0496

Verfahren des Ausnahmegenehmigungsverfahrens nach der BaumschutzVO vom 28.02.2023, Baumpflegemaßnahmen auf privatem Grund - Anfrage eines Bürgers im GNU vom 13.11.2024, TOP 4, öffentlicher Teil -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 19.02.2025 Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt Ö 7.1

Sachverhalt

Sachverhalt:

Ein Einwohner führte vor dem GNU aus, dass auf seinem Grundstück eine Buche stehe, bei welcher vor fünf Jahren eine Kronenpflege vorgenommen worden sei. Die von ihm beauftragte Firma habe eine entsprechende Genehmigung eingeholt. Nunmehr sei eine erneute Kronenpflege notwendig und es solle für eine entsprechende Genehmigung erneut Gebühren gezahlt werden. Der Einwohner erklärt, dass ihm das Verständnis für erneute Antragstellungen, das Antragstellungsverfahren und Gebührenzahlungen fehle.

Antwort:

Bescheide zu Maßnahmen an Bäumen werden grundsätzlich für die aktuelle oder die folgende Fällsaison erteilt. Sollte ein Antrag am Ende der Fällsaison gestellt werden, wird hier auch die nächste Fällsaison mit aufgenommen, da eine Beauftragung einer ausführenden Firma mitberücksichtigt wird.

Grundsächlich kann bei Maßnahmen an Bäumen keine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden, da Bäume einerseits die Eigenschaft haben zu wachsen und andererseits sich auch zustandsbedingt verändern. Ausnahmen hinsichtlich der Gültigkeit von Ausnahmegenehmigungen sind hier Maßnahmen an Bäumen für die Umsetzung von Bauvorhaben, deren Ausführung häufiger nicht ad hoc erfolgen kann. Zudem ist eine grundsätzliche Genehmigung für Schnittmaßnahmen an Bäumen nach aktueller BaumschutzVO nicht vorgesehen.

Das Prozedere ist wie folgt (s. auch Anlage)

  1. Nach Antragstellung erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit,
  2. Gegebenenfalls werden Nachforderungen gestellt.
  3. Falls erforderlich findet ein Ortstermin mit einer Inaugenscheinnahme statt.
  4. Bei Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt die fachliche Prüfung inkl. des Artenschutzes.
  5. Danach wird der Bescheid mit den entsprechenden Nebenbestimmungen erteilt.
  6. Eine Überprüfung der Einhaltung von Nebenbestimmungen erfolgt nur in Einzelfällen.

Gebühren werden nach der Umweltgebührenordnung erhoben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
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TOP
Anhänge

Darstellung Ausnahmegenehmigung nach § 6 BaumschutzVO

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