21-2405

Vereinheitlichung von Namensschildern der Abgeordneten in der Bezirksversammlung und ihren Fach- und Regionalausschüssen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 12.1

Sachverhalt

Die Verwendung von Namensschildern der Abgeordneten in der Bezirksversammlung und deren Fach- und Regionalausschüssen ist zurzeit vollkommen uneinheitlich geregelt.

hrend teils gar keine Namensschilder verwendet werden, einige nur für die Vorsitzenden und Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung stehen, gibt es auch Versionen mit den Anreden Frau und Herr oder auch mit Fraktionsnennung.

Es ist wünschenswert, eine für die Gäste der Sitzungen einheitliche und nachvollziehbare Struktur zu schaffen und die Wünsche einzelner Personen zu berücksichtigen, erscheint es sinnvoll, eine einheitliche Struktur zu schaffen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, Namensschilder zu schaffen, die sowohl den/die Vornamen, die Nachnamen und die Fraktionszugehörigkeit enthalten.

Da es der Wusch einzelner Mitglieder der Bezirksversammlung und deren Ausschüssen sein könnte, in Kommunikation oder Ansprache nicht mit den bislang verwendeten Pronomen sowie den Bezeichnungen Frau oder Herr angesprochen zu werden, wird die Verwaltung gebeten, in der Binnen- und Außenkommunikation selbstgewählte Pronomen und Anreden zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Die selbstgewählten Pronomen und Anreden sollen in Zukunft auch in allen Dokumenten des ALLRIS und der Gremienbetreuung verwendet werden. Auch die jeweiligen Vorsitzenden der Bezirksversammlung und der Ausschüsse werden davon in Kenntnis gesetzt und haben dies bei der Leitung der Sitzungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll beim Aufruf einer sich zu Wort meldenden Person auch der Name der Fraktion genannt werden, um den Gästen die Zuordnung der Aussagen zu den Fraktionen zu erleichtern.

 

Hans-Hinrich Brunckhorst, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
Cornelia Kost, Sebastian Dorsch, Jim Martens, Lynne Hunter, Nina Schübel und GRÜNE-Fraktion

 

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keine

 

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