21-0795

Verbesserungen für den Fuß-und Radverkehr entlang der Kieler-Straße zwischen A7- Brücke und Eidelstedter Platz Drs. 21-0501, Beschluss der BV vom 19.12.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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27.02.2020
Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:

Der Senat arbeitet kontinuierlich an der Instandhaltung und der Sanierung von Hamburgs Straßen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches und attraktives Mobilitätsangebot anbieten zu können. Schwerpunkt der laufenden Aktivitäten ist der Erhalt von Straßen, Erschließungen nach den §§ 12, 13 Baugesetzbuch und § 13 Hamburgisches Wegegesetz, die Busoptimierung und der Ausbau der Velorouten, die mit großem personellen und finanziellen Einsatz vorangetrieben werden.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt gemäß der Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Wegegesetzes die Aufgabe des Trägers der Wegebaulast für die Kieler Straße zwischen der A7-Brücke und dem Eidelstedter Platz wahr und legt Art, Umfang und Zeitpunkt des Ausbaus der Hauptverkehrsstraße fest.

Eine radverkehrsfreundliche Straßengestaltung würde aufgrund der dichten Randbebauung zu einer kompletten Neugestaltung des Straßenraums führen. Zur Beurteilung der Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in der Kieler Straße bedarf es konkreter Planungen unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen (Überprüfung des Verkehrsaufkommens, vorhandene Straßen- bzw. Fahrbahnbreite, Unfallauffälligkeiten etc).

Vor dem Hintergrund des großen Handlungsbedarfes im sonstigen Hamburger Radverkehrsnetz und des prioritären Veloroutenausbaus kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Planung vorgelegt werden, da die Kapazitäten für andere Radverkehrsplanungen dringender benötigt werden.

 

Anhänge

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