Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit in der Hochallee Drs. 21-0500, Beschluss der BV vom 19.12.2019
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Ö 5.6
Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 17 nimmt die Verkehrs-direktion 51 wie folgt Stellung:
Die Hochallee verläuft zwischen Eppendorfer Baum und Hallerstraße. Die Verkehrsbelastung liegt zwischen ca. 4.500 Kfz/Tag (Hochallee/Eppendorfer Baum) und 8.000 Kfz/Tag (Hochal-lee/Innocentiastraße). Der Schwerlastanteil ist mit unter 1 % als gering einzustufen.
Es gibt aktuell zwei Tempo 30-Strecken vor den dort befindlichen sozialen Einrichtungen, die einen direkten Zugang zur Hochallee haben. Das ist eine wesentliche Voraussetzung gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Punkt 3, Nr. 6, die hier ihre Anwendung finden muss. Die weiteren Einrichtungen liegen in den Nebenstraßen und haben ihre direkten Zugänge in Tempo 30-Zonen.
Aufgrund des großen Abstands zwischen den beiden Strecken kann nicht nachvollzogen werden, warum der motorisierte Verkehrsteilnehmer die beiden Strecken missachteten soll. Das spiegelt sich auch in den Ergebnissen der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen wider, die als unauffällig zu bezeichnen sind. Die Auswertung der Unfalllage der letzten drei Jahre gibt keinerlei Hinweise auf ein überhöhtes Geschwindigkeitsniveau. Auch am PK 17 liegen keine Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite vor, die eine Änderung der bestehenden Regelungen notwendig machen würden.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), die konzeptionell für die Auswahl von Tempo 30 Zonen zuständig ist, erklärt in diesem Zusammenhang, dass bisher keine Umge-staltung der Hochallee geplant war. Allerdings wird die Hochallee zurzeit und auch in Zukunft von keiner Buslinie befahren. Einer Umgestaltung würden daher sowohl die BWVI, das PK 17 und die hiesige Dienststelle positiv gegenüberstehen. Unerlässlich für eine Geschwindigkeitsreduzierung wäre allerdings die bauliche Ausgestaltung.
Der Einsatz von Geschwindigkeitstafeln fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes.
keine
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