22-1104

Verbesserung der Parkplatzsituation im Bezirk Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der CDU-Fraktion)

30.01.2025

9.9

22-0593

überwiesen in AM

AM (s.o.)

05.02.2025

8.2

s.o.

vertagt

AM (s.o.)

05.03.2025

6.2

s.o.

vertagt

AM (s.o.)

07.05.2025

8.2

s.o.

unter Berücksichtigung der Änderungen vertagt

AM (s.o.)

04.06.2025

7.2

s.o.

Es erfolgte punktweise Abstimmung:

Pkt. 1: Empfehlung, unter Berücksichtigung der Änderungen, mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-, SPD-, FDP-, AfD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der GRÜNE- und Volt-Fraktion;

Pkt. 2: Empfehlung,unter Berücksichtigung der Änderungen, einstimmig;

Pkt. 3: Empfehlung, unter Berücksichtigung der Änderungen, mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-, GRÜNE-, SPD-, FDP-, AfD- und Volt-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE;

Pkt. 4: Empfehlung, unter Berücksichtigung der Änderungen, mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-, SPD-, FDP-, Volt- und AfD-Fraktion bei Gegenstimmen der GRÜNE-Fraktion und Fraktion DIE LINKE;

Pkt: 5:Empfehlung, unter Berücksichtigung der Änderungen, mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-, SPD-, FDP-, GRÜNE- und AfD-Fraktion bei Gegenstimmen der Volt-Fraktion und Fraktion DIE LINKE;

Pkt. 6: Empfehlung, unter Berücksichtigung der Änderungen, einstimmig

In den letzten fünf Jahren wurden gemäß der Antwort der Bezirksverwaltung zur Kleinen Anfrage Nr. 37 (22) 27 Parkplätze geschaffen, während 339 Parkplätze im gleichen Zeitraum entfernt wurden. Laut Aussage der Verwaltung gibt es aktuell 168 Behindertenparkplätze, wobei in diesem Zeitraum 17 neue hinzugekommen seien.

Parkplätze sind für viele Bürgerinnen und Bürger keine Frage des Komforts, sondern eine Notwendigkeit. Handwerkerinnen und Handwerker, Arbeitnehmende im Schichtbetrieb, Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie Personen mit Beeinträchtigungen sind oft auf nahegelegene Parkmöglichkeiten angewiesen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Insbesondere für ältereMenschen sowie Personen mit Beeinträchtigungen bedeutet die ersatzlose Streichung von Parkplätzen eine unmittelbare Verringerung ihrer Teilhabemöglichkeiten am normalen Leben, da ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad schlicht keine machbare Alternative darstellt. Auch diese Bevölkerungsteile müssen im Rahmen der Umgestaltungen des öffentlichen Raums im Rahmen der Verkehrswende berücksichtigt und mitgenommen werden.

Darüber hinaus trägt eine ausreichende Verfügbarkeit von Parkplätzen dazu bei, den Parkplatzsuchverkehr zu verringern, was nicht nur Zeit spart, sondern auch den CO-Ausstoß senkt. Gleichzeitig ist die Förderung der Elektromobilität ein zentraler Baustein der Verkehrswende, den wir begrüßen und fördern möchten. Eine Verbesserung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge, insbesondere durch den Ausbau von E-Ladesäulen, sollte daher das Ziel sein, um den Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität wesentlich zu erleichtern. Insbesondere in dicht bebauten Gebieten mit Mehrfamilienhäusern besteht die Notwendigkeit, den Ausbau von E-Ladesäulen zu steigern, da dort eine private Infrastruktur (etwa durch Ladesäulen in Garagen) nicht in ausreichendem Maße zu erwarten sein wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern sowie gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen der Stadt Hamburg zu prüfen:

1. ob im Rahmen laufender Planungen Parkplätze, die in den vergangenen fünf Jahren entfallen sind, anteilig in räumlicher Nähe ersetzt oder durch alternative Mobilitätsangebote etwa Carsharing (z.B. SWITCH-Plätze) kompensiert werden können.

2. ob und in welchem Umfang die Anzahl an personenungebundenen Behindertenparkplätzen erhöht werden kann- insbesondere im Umfeld von Einkaufsstraßen, Kultureinrichtungen, Bildungsstätten und Pflegeeinrichtungen.Der konkrete Bedarfsumfang soll hierbei ausdrücklich in die Prüfung einbezogen werden.

3.ob bestehende Stellflächen im privaten Raum nutzbar gemacht werden können.

4.wie bei zukünftigen städtebaulichen Planungen mit Stellplatzwegfall die sozialen Auswirkungen (insbesondere auf ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen) berücksichtigt und gegebenenfalls Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen werden können.

5.wie im umfeld sensibler Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Senior:inneneinrichtungen, medizinischen Versorgungszentren oder Nahversorgungsstandorten auch bei Umgestaltungsmaßnahmen eine bedarfsgerechte Stellplatzverfügbarkeit erhalten bleiben kann.

6. dass die Ergebnisse der Prüfungen dem Ausschuss für Mobilität zu gegebener Zeit berichtet werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 10.9
Anhänge

keine

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