22-1450

Verbesserung der Barrierefreiheit auf dem Weg an der Feldmark

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 10.12

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksachec

Ergebnis

HA (Antrag der Fraktion Die LINKE)

11.09.2025

10.6

22-1364

überwiesen in RaSE

RaSE (gem. Antrag der Fraktion Die LINKE und SPD-Fraktion)

15.09.2025

16.8

s.o.

Die Drucksache wird unter Berücksichtigung der Änderungen punktweise abgestimmt (bei der Abstimmung waren keine Vertretenden der Volt-Fraktion anwesend):

  • Pkt 1 des Petitums wird einstimmig, bei Stimmenenthaltung der CDU-Fraktion, zugestimmt.
  • Pkt. 2 des Petitums wird mit den Stimmen der GRÜNEN- und CDU-Fraktion bei Gegenstimmen der SPD-, FDP-, Fraktion Die LINKE und der AfD-Fraktion gem § 12 (1) der GO BV abgelehnt.

Auf dem Weg an der Feldmark einem als Betriebsweg der Wasserwirtschaft genutzten Abschnitt aber auch vielen Spaziergänger:innen aus der Umgebung zur Naherholung wurden an zwei Stellen sogenannte Furten aus Pflastersteinen angelegt. Ergänzend dazu wurden beidseitig Warnhinweisschilder installiert.

Bei diesen baulichen Maßnahmen handelt es sich laut Bezirksamt um eine „dauerhafte wasserbauliche Einrichtung, deren vorrangiges Ziel es ist, die Überflutung des Weges nach Starkregenereignissen zu minimieren und die damit einhergehende Bildung großflächiger und tiefer Pfützen zu verhindern.“ Laut Verwaltung sei Barrierefreiheit im Rahmen der Maßnahme weitestgehend berücksichtigt worden.

Die Begehung des Weges durch mobilitätseingeschränkte Personen unterliegt jedoch erheblichen Einschränkungen. So gestaltet sich die Querung der Furten mit einem Rollator bereits als schwierig und ist oftmals nur dann möglich, wenn der Rollator angehoben wird ein Kraftaufwand, der nicht allen Nutzer:innen zumutbar ist oder gelingt. Für Rollstuhlfahrer:innen ist die Überfahrt faktisch ausgeschlossen, sodass diese zur Umkehr gezwungen sind.

Zum Vergleich: An anderen Stellen entlang des Weges wurden ebenfalls Entwässerungseinrichtungen eingebaut hier in Form von eingelassenen Gitterrosten. Diese sind eben in den Weg integriert, problemlos mit Rollatoren und Rollstühlen überfahrbar und stellen auch für Radfahrer:innen kein Hindernis dar.

Eine Vielzahl kritischer Stimmen empfinden das gewählte bauliche Verfahren als nicht nachvollziehbar, unpraktisch oder gar ausgrenzend. Dies betrifft insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Eltern mit Kinderwagen.

Der ablehnenden Empfehlung zu 2. Lag forlgendes Petitum zu Grunde:

2. Ist dies nicht möglich, wird die Bezirksamtsleiterin gebeten, einen Rückbau der Entwässerungsrinnen zu veranlassen und eine alternative Lösung umzusetzen.

Petitum/Beschluss
  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwässerungsrinnen an der genannten Stelle auf dem renaturierten Weg entlang der Mühlenau nachzubessern und somit die Sicherheit für Passanten zu gewährleisten.
  1. Die Bezirksversammlung stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung zu..
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 10.12
Anhänge

keine

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