Verbesserung der Barrierefreiheit auf dem Weg an der Feldmark
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 10.12
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksachec |
Ergebnis |
HA (Antrag der Fraktion Die LINKE) |
11.09.2025 |
10.6 |
22-1364 |
überwiesen in RaSE |
RaSE (gem. Antrag der Fraktion Die LINKE und SPD-Fraktion) |
15.09.2025 |
16.8 |
s.o. |
Die Drucksache wird unter Berücksichtigung der Änderungen punktweise abgestimmt (bei der Abstimmung waren keine Vertretenden der Volt-Fraktion anwesend):
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Auf dem Weg an der Feldmark – einem als Betriebsweg der Wasserwirtschaft genutzten Abschnitt aber auch vielen Spaziergänger:innen aus der Umgebung zur Naherholung – wurden an zwei Stellen sogenannte Furten aus Pflastersteinen angelegt. Ergänzend dazu wurden beidseitig Warnhinweisschilder installiert.
Bei diesen baulichen Maßnahmen handelt es sich laut Bezirksamt um eine „dauerhafte wasserbauliche Einrichtung, deren vorrangiges Ziel es ist, die Überflutung des Weges nach Starkregenereignissen zu minimieren und die damit einhergehende Bildung großflächiger und tiefer Pfützen zu verhindern.“ Laut Verwaltung sei Barrierefreiheit im Rahmen der Maßnahme weitestgehend berücksichtigt worden.
Die Begehung des Weges durch mobilitätseingeschränkte Personen unterliegt jedoch erheblichen Einschränkungen. So gestaltet sich die Querung der Furten mit einem Rollator bereits als schwierig und ist oftmals nur dann möglich, wenn der Rollator angehoben wird – ein Kraftaufwand, der nicht allen Nutzer:innen zumutbar ist oder gelingt. Für Rollstuhlfahrer:innen ist die Überfahrt faktisch ausgeschlossen, sodass diese zur Umkehr gezwungen sind.
Zum Vergleich: An anderen Stellen entlang des Weges wurden ebenfalls Entwässerungseinrichtungen eingebaut – hier in Form von eingelassenen Gitterrosten. Diese sind eben in den Weg integriert, problemlos mit Rollatoren und Rollstühlen überfahrbar und stellen auch für Radfahrer:innen kein Hindernis dar.
Eine Vielzahl kritischer Stimmen empfinden das gewählte bauliche Verfahren als nicht nachvollziehbar, unpraktisch oder gar ausgrenzend. Dies betrifft insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Eltern mit Kinderwagen.
Der ablehnenden Empfehlung zu 2. Lag forlgendes Petitum zu Grunde:
2. Ist dies nicht möglich, wird die Bezirksamtsleiterin gebeten, einen Rückbau der Entwässerungsrinnen zu veranlassen und eine alternative Lösung umzusetzen.
keine
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