21-1368

Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit zur Maskentragepflicht um Diskriminierungen von Minderheiten entgegenzusteuern

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.10.2020
Sachverhalt

Seitdem die Maskentragepflicht im öffentlichen Leben weitgehend verpflichtend eingeführt worden ist, ist es für einige Menschen, die von dieser Regelung aus gesundheitlichen Gründen ausgenommen sind zu einem wahren Spießrutenlauf im täglichen Leben geworden. Dieser Personenkreis ist völlig unverschuldet nunmehr täglichen Diskriminierungen, Beschimpfungen bis hin zu tätlichen Angriffen seitens einiger seiner Mitbürger ausgesetzt. Das Denunziantentum erhält seine Renaissance in Deutschland.

Auch wenn der Großteil der Geschäfteinhaber hierauf Rücksicht nimmt, erfährt dieser Personenkreis trotz einer ärztlichen Bescheinigung in immer mehr Geschäften ein Zutrittsverbot, auch in Hamburg-Eimsbüttel. Dies bedeutet, dass dieser Personenkreis von dem Erwerb bestimmter Waren ausgeschlossen ist und diskriminierend in der Öffentlichkeit bloßgestellt wird. Dies erinnert an ganz dunkle Zeiten in Deutschland und ist ein nicht länger hinzunehmender und untragbarer Zustand.

 

Anhänge

keine