20-3713

Veloroute 3 – E16 Schlüterstraße E15 Hartungstraße

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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20.05.2019
Sachverhalt

Im Zuge der Schlussverschickung zur Planung der Veloroutenmaßnahme „Veloroute 3 – E16 Schlüterstraße, E15 Hartungstraße“ haben sich Änderungen im Gegensatz zum vorgestellten Planungsstand am 03.09.2018 im KGA ergeben. Die Einmündungen zur Schlüterstraße werden ausnahmslos als Gehwegüberfahrten ausgebaut. Dies erfolgt zum einen zur Verdeutlichung der Schlüterstraße als Fahrradstraße und deren Bevorrechtigung gegenüber den zulaufenden Straßen und zum anderen zur Herstellung eines einheitlichen Straßenbildes. An den Einmündung Hartungstraße/Grindelhof und Schlüterstraße/Moorweidenstraße wird es jeweils eine Pflasterung mit Wabensteinen sowie Fahrradpiktogramme zur Verdeutlichung des Beginns und Endes der Fahrradstraße ohne Niveauunterschied geben.

In der Hartungstraße wird der nördliche Gehweg verbreitert, sodass er nach dem Umbau eine Breite von 2,65m aufweist. Dies hat zur Folge, dass auf der südlichen Seite der Hartungstraße die geplanten Schrägparkstände in Längsparkstände umgewandelt werden. Die Verbreiterung des nördlichen Gehwegs wurde sowohl von den Anliegern als auch den Bürgern bei der Bürgerinformationsveranstaltung gefordert, insbesondere um der hier vorhandenen Außenbewirtung mehr Raum zur Verfügung zu stellen. Dem Wunsch wird entsprechend nachgekommen. Die vorhandenen Parkstände in der Hartungstraße reduzieren sich von derzeit 24 auf dann 19. Außerdem sind vor dem Gebäude der Post (Schlüterstraße Nr. 51-55) 3 neue Baumstandorte eingeplant.

Mit der Drucksache 20-3502 wurde um Berücksichtigung und Umsetzung der Stellungnahme des ADFC gebeten. Die vom ADFC genannten Änderungen konnten weitestgehend umgesetzt werden. Lediglich der schmale Einfahrbereich in den Bereich der Universität wird nicht überplant, da dies nach Fertigstellung des Umbaus des Philosophenturms erfolgt. Die Anordnung von Pollern zur Abgrenzung zwischen Gehweg und Lieferzone wurde seitens der Polizei abgelehnt.

Neben den oben genannten Änderungen werden auf Hinweis des ADFC weitere Fahrradbügel eingeplant.

 

Die aktuelle Planung auf Stand der Schlussverschickung können Sie der Anlage entnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Kenntnisnahme

 

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