22-1156

Unzumutbare Lärmbelästigung und Sperrung an der Güterumgehungsbahn in der Vogt-Kölln-Straße?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

19.06.2025

Lfd. Nr. 86 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

Unzumutbare Lärmbelästigung und Sperrung an der Güterumgehungsbahn in der Vogt-Kölln-Straße?

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:

Sachverhalt:

Seit dem Neubau einer als "Behelfsbrücke" deklarierten Eisenbahnbrücke der Güterumgehungsbahn über die Vogt-Kölln-Straße im Dezember 2024 sehen sich Anwohnerinnen und Anwohner einer massiven und unerträglichen Lärmbelästigung ausgesetzt. Dieser Lärm - insbesondere verursacht durch die Resonanz von Stahlträgern bei Zugüberfahrten (Güterzüge, oft mehrfach pro Stunde, auch nachts und am Wochenende) - beeinträchtigt die Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen erheblich. Eine bestehende Lärmschutzwand scheint angesichts der neuen Brückenkonstruktion wirkungslos.

Bisherige Bemühungen der Anwohner um Abhilfe bei der Deutschen Bahn (DB) bzw. dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sowie dem Bezirksamt führten lediglich zu beschwichtigenden Aussagen ohne konkrete Maßnahmen oder Ergebnisdarstellungen von angeblich durchgeführten Gutachten. Die DB argumentiert anscheinend, dass es sich bei der Behelfsbrücke um eine "Baustelle" handele, bei der erhöhte Lärmwerte hinzunehmen seien dies mutmaßlich für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren.

Desweiteren hat die Polizei die Vogt-Kölln-Straße seit dem 28. April 2025 erneut für den Kfz-Verkehr gesperrt. Es besteht lt. DB Klärungsbedarf zur Durchfahrtshöhe und der entsprechenden Beschilderung vor Ort. Die DB hat öffentlich erklärt, die Sperrung bleibe bis zur Klärung des Sachverhalts bestehen. Selbst die nahegelegene Bushaltestelle wird verlegt. Dies sind für Personen mit Gehbehinderung oder andersweitig mobilitätseingeschränkte Personen erhebliche Belastungen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über die Lärmimmissionen, die von der Behelfsbrücke der Güterumgehungsbahn in der Vogt-Kölln-Straße seit Dezember 2024 ausgehen, und wie bewertet das Bezirksamt die von den Anwohnern geschilderte Lärmbelästigung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefahren für betroffene Anwohner*innen?

Dem Bezirksamt wurde vom Eisenbahnbundesamt (EBA) eine schalltechnische Untersuchung übersandt, die von der DB InfraGO AG beauftragt wurde. Dieser Untersuchung ist zu entnehmen, dass es insbesondere nachts zu deutlichen Überschreitungen der in der Verkehrslärmschutzverordnung angeführten Immissionsgrenzwerte im direkten Umfeld der Hilfsbrücke kommt. Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung würde demnach als erheblicher Eingriff eingestuft, weshalb hier ggf. Anspruchsvoraussetzungen zum Schallschutz zu prüfen wären.

2. Liegen dem Bezirksamt Lärmgutachten oder Messergebnisse bezüglich der aktuellen Lärmsituation an der genannten Behelfsbrücke vor?

2.a. Wenn ja, welche konkreten Lärmwerte wurden dem Bezirksamt zur Kenntnis gebracht, und wie werden diese im Hinblick auf die geltenden Grenzwerte und Richtlinien bewertet?

2.b. Wenn nein, hat das Bezirksamt Kenntnis davon, ob die Deutsche Bahn bzw. das Eisenbahn-Bundesamt solche Gutachten erstellt hat, und wird das Bezirksamt diese anfordern oder eigene Messungen im Rahmen seiner Zuständigkeit anregen bzw. die Durchführung durch zuständige Fachbehörden beantragen?

Dem Bezirksamt liegt eine schalltechnische Untersuchung vor. Laut Untersuchung kommt es durch die Hilfsbrücke vor allem im Nahbereich zu deutlichen Erhöhungen der Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A). An zwei direkt angrenzenden Gebäuden in der Vogt-Kölln-Straße wird somit der Immissionsgrenzwert von 59 dB(A) tags für Wohngebiete überschritten.

3. Falls dem Bezirksamt Erkenntnisse vorliegen oder bekannt wird, dass geltende Lärm-Richtwerte durch die Behelfsbrücke überschritten werden:

3.a. Hat das Bezirksamt von der Deutschen Bahn oder anderen zuständigen Stellen Maßnahmen zur Lärmreduzierung gefordert? Wenn ja, welche und mit welcher Fristsetzung?

3.b. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über von der Deutschen Bahn oder anderen Stellen geplante oder bereits eingeleitete Maßnahmen zur Einhaltung der Richtwerte an dieser Brücke?

3.c. Falls dem Bezirksamt aktuell keine gesicherten Erkenntnisse über eine Überschreitung der Lärm-Richtwerte vorliegen oder die unter 3.a. und 3.b. genannten Maßnahmen als nicht ausreichend eingeschätzt werden: Wird das Bezirksamt dann eigene Lärmmessungen durchführen oder beauftragen, um eine fundierte Grundlage für die Bewertung der Situation und mögliche weitere Schritte zu erhalten?

3.d. Über die spezifischen Maßnahmen hinaus: Welche Informationen oder Einschätzungen hat das Bezirksamt hinsichtlich eines Zeitrahmens, innerhalb dessen die Anwohnerinnen und Anwohner mit einer spürbaren Verbesserung der Lärmbelastung rechnen können?

Das Bezirksamt hat, ebenso wie betroffene Anwohner, Kontakt zum EBA als der zuständigen Behörde aufgenommen und über die Problematik informiert. Die DB InfraGO AG als zuständiger Bauherr hat dem EBA mitgeteilt, dass verschiedene Maßnahmen zur Reduktion des Dröhnens geprüft wurden, bisher aber keine zielführenden Maßnahmen identifiziert werden konnten.

Eigene Messungen durch das Bezirksamt sind nicht vorgesehen, da die vom Bauherrn beauftragte Untersuchung als ausreichend angesehen wird.

Zur Dauer der Baumaßnahme liegen dem Bezirksamt (VS) keine Informationen vor.

4. Wie bewertet das Bezirksamt aus seiner Sicht oder aufgrund ihm vorliegender Informationen die Wirksamkeit der bestehenden Lärmschutzwand angesichts der neuen Brückenkonstruktion? Hat das Bezirksamt Kenntnis von Planungen für Anpassungen oder Ergänzungen, oder sieht es Möglichkeiten, solche bei den zuständigen Stellen anzuregen?

Laut gutachterlicher Einschätzung handelt es sich um einen zwischenzeitlichen Bauzustand, weshalb ein Rückbau der bestehenden Schallschutzwände und eine Herstellung einer größeren Wandhöhe nicht zielführend sei. Die Einschätzung der DB InfraGO AG hierzu ist nicht bekannt.

5. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie lange die Sperrung der Vogt-Kölln-Straße andauern wird?

Die Sperrung wird voraussichtlich am 19.06.2025 aufgehoben.

6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob ein Ersatzverkehr (Bus, Moia, …) / Shuttle-Angebot eingerichtet wird?

Es gibt keinen Shuttle-Service und auch kein MOIA. Die Linie 181 fährt eine Ausweichstrecke über den Wördemanns Weg.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Vogt-Kölln-Straße Wördemanns Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.