Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Osterstraße während der Fernwärmeausbauarbeiten
Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 9.1
Die Osterstraße ist ein zentraler und stark frequentierter Standort für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungen. Die umfangreichen Bauarbeiten zur Verlegung einer neuen Fernwärmeleitung belasten Anwohner, den Verkehr und vor allem die ansässigen Gewerbebetriebe erheblich. Straßensperrungen und eingeschränkte Zugänglichkeit haben zu einem spürbaren Rückgang der Besucherzahlen geführt, was insbesondere Gastronomie und Einzelhandel hart in ihrer Existenz trifft.
Viele Gewerbetreibende kämpfen mit Umsatzeinbußen und finanziellen Problemen, da die eingeschränkte Erreichbarkeit ihre Geschäftstätigkeit stark beeinträchtigt. Obwohl der Ausbau des Fernwärmenetzes eine zentrale Maßnahme für die Energiewende ist, dürfen die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe vor Ort nicht außer Acht gelassen werden.
Daher sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen und ihnen während der Bauphase eine wirtschaftliche Perspektive zu sichern.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
a) Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die bezirklichen Gebühren auf das Außenbewirtungsangebot gastronomischer Betriebe an der Osterstrasse (von der Methfesselstraße bis zur Bismarckstraße) und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen an_fallende Benutzungs- und Verwaltungsgebühren, welche für die Sondernutzung von öf_fentlichen Wegen und ggf. in Verbindung mit der besonderen Benutzung privater Ver_kehrsflächen nach dem Hamburgischem Wegegesetz (HWG) – § 19 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 – in Verbindung mit dem Gebührengesetz (GebG) und der dazu erlassenen Ge_bührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen erhoben werden, für das Jahr 2025 auszusetzen.*
b)
zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht die erhobenen bezirklichen Gebühren für das Jahr 2024 rückwirkend zu erstatten, welche bereits von gastronomischen Betrieben für ihr Außenbewirtungsangebot und im Zusammenhang mit dem Gastronomieangebot oder sonstigen Verkaufsständen an der Osterstraße (von der Methfesselstraßebis zur Bismarckstraße) gezahlt und nach den gesetzlichen Grundlagen aus Punkt 1 des Petitums erhoben wurden. Die zu erstattenden bezirklichen Gebühren sollten in ei_nem zeitlichen Zusammenhang mit Beginn der Baumaßnahme an der Osterstrasse (von der Methfesselstraße bis zur Bismarckstraße) stehen.*
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die wirtschaftlichen Nachteile für die Gewerbetreibenden in der Osterstraße durch steuerliche Erleichterungen, wie z. B. Absenkung der Gewerbesteuer, abgemildert werden.
3. Einrichtung eines Förderfonds prüfen
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, zu prüfen, die Gewerbetreibenden in der Osterstraße aus Mitteln der Wirtschaftsförderung zu unterstützen und Nachteile aus den Baumaßnahmen der letzten Monate auszugleichen.
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele und Hans-Christian von Arnim, FDP-Fraktion
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.