21-0949

Umwidmung der Fläche rund um das Eidelstedter Bürgerhaus

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Ö 9.1

Sachverhalt

Der Eidelstedter Markt ist hinter dem Isemarkt der zweitgrößte Frischnahrungsmittelmarkt in Hamburg und hat daher insbesondere in Eimsbüttel eine große Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung in Hamburg. Die Fläche rund um das Eidelstedter Bürgerhaus wird wöchentlich am Mittwoch, Freitag und Samstag von Marktbeschickerinnen und ‑beschickern mit frischer Nahrungsmittelware, die überwiegend aus der näheren ländlichen Umgebung kommt, jeweils in der Zeit von 8:15 Uhr bis 14:00 Uhr (Mittwoch) bzw. bis 19:00 Uhr Freitags und Samstags für Kunden aus Eidelstedt bereitgehalten. Die Wege für die Markt­beschickerinnen und -beschicker sind kurz und bieten daher eine nachhaltige umwelt­schonende Möglichkeit, frische Nahrungsmittelware für die örtliche Bevölkerung bereitzuhalten.

Kurze Wege für die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Nahrungsmitteln sind wegen der Vermeidung von CO² und Verkehrslärm umweltfreundlich, und fördern zudem landwirt­schaftliche Betriebe in der Region.

Die Marktbeschickerinnen und -beschicker sind allerdings nicht immer in der Lage, ihre Stände in der kurzen Zeit von 7:00 Uhr bis 8:15 Uhr aufzubauen, da einige ihre Stände teilweise deutlich früher aufbauen müssen, um frische Ware zum Markt befördern zu können.

Da die Fläche rund um das Eidelstedter Bürgerhaus als Fußgängerzone ausgewiesen ist, dürfen die Marktbeschickerinnen und ‑beschicker ihre Stände nicht vor 07:00 Uhr aufbauen oder in der Nacht von Freitag auf Samstag wegen einzuhaltender Verkehrssicherung auch nicht ihre Stände stehen lassen.

Wegen des frühen Aufbaus der Marktstände kommen die Marktbeschickerinnen und -beschicker u.a. neben einzuhaltender Verkehrssicherungspflicht auch mit dem Lärm­schutz in Konflikt.

Bei den Marktbeschickerinnen und -beschickern herrscht zum Teil große Unsicherheit darüber, wie für sie der Betrieb am Eidelstedter Wochenmarkt weitergehen kann. Ein Runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamtes und allen Markt­beschickerinnen und -beschickern würde helfen diese Unsicherheit zu beseitigen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

  1. wohlwollend zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass Marktbeschickerinnen und -beschickern abweichend von der aktuellen Nutzungs­verordnung gestattet wird, ihre Stände von Freitag auf Samstag stehen lassen zu können. Dabei ist zu prüfen, ob die Haftung der abgestellten Stände in diesem Zeitraum bei den Beschickerinnen und Beschickern bleibt.
  2. zu prüfen, ob die Fläche rund um das Eidelstedter Bürgerhaus an den Wochentagen Mittwoch, Freitag und Samstag für Marktbeschickerinnen und -beschicker zum Aufbau bereits vor 07:00 Uhr unter der Berücksichtigung des Lärmschutzes freigegeben werden kann.
  3. einen Runden Tisch mit allen Marktbeschickerinnen und -beschickern des Eidelstedter Wochenmarktes und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes zu der Planung und Umsetzung des Umbaus des Eidelstedter Bürgerhauses einzurichten und regelmäßig stattfinden zu lassen.
  4. dem Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.

Sören Ehrlich, Dr. A.W. Heinrich Langhein und CDU-Fraktion
Jan Koriath, Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 9.1
Lokalisation Beta
Isemarkt Zum Markt

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Themen Beta

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