Umweltverschmutzung durch Zigarettenkippen stoppen
Letzte Beratung: 16.06.2021 Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung Ö 7.3
Rauchen schadet nicht nur erheblich der Gesundheit, sondern ist auch eine Belastung für die Umwelt. Dabei stellen insbesondere weggeworfene Zigarettenreste eine erhöhte ökologische Belastung dar. In den aus Kunststoff bestehenden Zigarettenfiltern sammeln sich unterschied-liche toxische, karzinogene und umweltbelastende Stoffe wie beispielsweise Arsen, Blei, Chrom, Benzol oder Formaldehyd. Diese Stoffe können durch Regen ausgewaschen werden und so in den Wasserkreislauf eingetragen werden. So kann eine einzige weggeworfene Zigarette mit ihren unterschiedlichen Schadstoffen zwischen 40 und 60 Liter sauberes Wasser verunreinigen. Als ebenso gefährlich wird das Risiko der Verwehung von Zigarettenresten in Gewässer betrachtet, die negative Beeinflussung des Pflanzenwachstums oder die versehentliche Nahrungsaufnahme durch Tiere und Kleinkinder.
Neben diesen schwerwiegenden Gefahren erzeugt das Littering von Zigaretten erhebliche Reinigungskosten. Am 20.08.2020 präsentierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Ergebnisse der für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erstellten Studie, mit dem Titel: "Ermittlung von Mengenanteilen und Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum". Der Studie zufolge kosten Einwegkunststoffe und Zigarettenreste in der Umwelt die Kommunen bundesweit jährlich 700 Millionen Euro. Von durchschnittlich ca. 33,6 €/(E*a) Stadtreinigungskosten entfallen bundesweit etwa 2,7 €/(E*a) auf Tabakprodukte mit Filtern.
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist bereits seit längerem mit unterschiedlichen Bemühungen gegen die Umweltverschmutzung durch Zigarettenreste aktiv, so werden beispielsweise sogenannte "Wahlurnen" als Zigarettenmüllbehältnisse eingesetzt oder es erfolgen präventive Maßnahmen durch die "Waste Watcher+", zudem ist die SRH seit 2018 gesetzlich ermächtigt, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Die Bezirksämter verfolgen unabhängig hiervon Ordnungsverstöße in eigener Zuständigkeit, maßgebend hierfür ist der Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter vom 01.08.2014. Einer Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Koriath, Greshake und Holst zufolge wird im Regelfall für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von € 20,- gegen die Verursacherin bzw. den Verursacher durch die SRH ausgesprochen.
Damit die Verunreinigung durch Zigarettenreste in Eimsbüttel minimiert und in eine stadtweite Strategie implementiert werden kann, soll der Bezirk Eimsbüttel im engen Austausch mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und den weiteren Bezirksamtsleitungen das folgende Petitum prüfen und umsetzen.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten im Austausch mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und den weiteren Bezirksämtern, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:
Über das Ergebnis der Prüfung und die geplanten Umsetzungen sollte bis spätestens Ende des dritten Quartals 2021 im Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) ausführlich berichtet werden.
Jan Koriath und GRÜNE-Fraktion
Sascha Greshake und CDU-Fraktion
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