20-3361

Umwandlung der Schnellbus-Linie 39 in die Stadtbuslinie 392 Drs. 20-3230, Beschluss der BV vom 25.10.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.01.2019
Sachverhalt

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Untersuchungen zum Schnellbusnetz (siehe Bürgerschafts-Drs. 21/12397) ist u. a. festgestellt worden, dass die Fahrgastzahlen in den Schnellbussen kontinuierlich zurückgegangen sind, wobei die Schnellbuslinie 39 mit Abstand die niedrigsten Fahrgastzahlen aufweist. Wie das Schnellbusnetz insgesamt, besitzt auch die Linie 39 eine besondere Bedeutung für mobilitätseingeschränkte Personen. Aus diesem Grunde sollen die für das Schnellbusnetz gezogenen Schlussfolgerungen grundsätzlich auch auf die künftige Stadtbuslinie 392 übertragen werden. Das bisherige Angebot bleibt bei Anpassung des Taktes an die geänderte Nachfrage erhalten. Damit werden im Interesse eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die auf der Linie 39 bestehenden, umsteigefreien Verbindungen aufrechterhalten. Um ein höheres Fahrgastpotenzial zu erschließen, soll das Angebot künftig zuschlagfrei sein.

 

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die Verkehrsunternehmen beobachten kontinuierlich die Auslastung der Verkehrsmittel und passen das Angebot bei Bedarf in Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) an die geänderte Nachfrage an. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Maßnahmen zur Optimierung des Busverkehrsangebotes (siehe Bürgerschafts-Drs. 21/12397) zu richten sein. Ob hinsichtlich der Stadtbuslinie 392 weitere Angebotsänderungen z. B. durch eine Änderung des Linienweges oder eine Anpassung der Taktung angezeigt sind, lässt sich erst nach einem längeren Beobachtungszeitraum von mindestens ein bis zwei Jahren sagen. Die Anregungen des Beschlusses werden dann von den zuständigen Stellen einbezogen.

 

Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme wird von der Entsendung einer Referenten bzw. eines Referaten abgesehen.

 

 

 

Anhänge

keine