21-1432

Umgestaltung der Methfesselstraße zwischen Luruper Weg und Hagenbeckstraße - Schlussverschickung -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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12.11.2020
Sachverhalt

Die Schlussverschickung zur Planung der Methfesselstraße zwischen Luruper Weg und Eidelstedter Weg wurde am 04.11.2020 verschickt.

 

Die in der Drucksache 21-0722 beschlossenen Inhalte zur Gestaltung der Einmündung Lutterothstraße und zum Rückbau der Lichtsignalanlagen in dem betreffenden Knotenpunkt wurden in Teilen in die Schlussverschickung eingearbeitet. Die Lichtsignalanlagen zum Überqueren der Methfesselstraße entfallen zugunsten eines Fußngerüberwegs („Zebrastreifen“), der sich südlich der Einmündung Lutterothstraße befinden wird (Vgl. Drs. 21-0722 2a)). Die Einmündung Lutterothstraße wird als ungesicherte Querung mit differenzierten Bordhöhen hergestellt, wie es bei einmündenden Tempo 30 Zonen üblich ist. Auch die Einmündung in den Luruper Weg wird entsprechend gestaltet, so dass sich entlang des Straßenzugs ein einheitliches Bild ergibt. (Vgl. Drs. 21-0722 1). Aufgrund des sehr engen Querschnitts von 5,5 m und den direkten Sichtbeziehungen ist die Sicherheit genauso gegeben, wie bei einer Gehwegüberfahrt.

 

Der voraussichtliche Beginn der Baudurchführung ist für Mai/Juni 2021 vorgesehen.

 

Es wird um Stellungnahme zur Schlussverschickung bis zum 24.11.2020 gebeten. Sollte eine Kalenderwoche nach dem Termin keine Stellungnahme eingegangen sein, gehen wir davon aus, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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