21-1231

Umfangreiche Baumaßnahmen in der Holsteiner Chaussee - Sofortige und weitreichende Information der Betroffenen sicherstellen Drs. 21-1140, Beschluss des HA vom 16.07.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Sachverhalt

Zu 1.:

Hinsichtlich der Baumaßnahmen in der Holsteiner Chaussee werden seitens HAMBURG WASSER (HW) der Projektplaner, Herr Jörg Gutknecht sowie die Leiterin Druckleitungen West des Bereichs Ingenieurleistungen, Frau Isabell Sobottka, an der Sitzung des Ausschusses für Mobilität teilnehmen, vorbehaltlich des Ausschlusses von Terminkollisionen, da noch nicht feststeht, in welcher Sitzung des Ausschusses für Mobilität der TOP Holsteiner Chaussee behandelt werden soll.

HW teilt zudem mit, dass die Maßnahmen unter Beteiligung auch des Bezirksamtes Eimsbüttel umfänglich abgestimmt worden seien. Für die genannten Maßnahmen des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) können zu entsprechenden Zeitpunkten (etwa zum Zeitpunkt der Schlussverschickung) Vertreterinnen und Vertreter des LSBG in den Ausschuss entsandt werden. Eine Informationsveranstaltung ist nicht geplant.

 

Zu 2.:

Die einzelnen Baustellen werden entsprechend der Vorgaben der Behörde für Inneres und Sport (BIS) abgesperrt und ausgeschildert. Jegliche Umleitungs- und Hinweisbeschilderungen für die Baustellen werden im Vorwege mit der Verkehrsdirektion und den jeweiligen Polizeikommissariaten abgestimmt.

 

Zu 3.:

Ein solches Konzept ist standardmäßig immer dann Bestandteil einer Baustellenplanung, wenn es zu Umleitungen des Busverkehrs kommt und einzelne Bushaltestellen im Baufeld nicht angefahren werden können.

 

 

 

 

Zu 4.:

Im Rahmen der Vorabinformationen werden diese beiden Institutionen mit berücksichtig und informiert.

 

Zu 5.:

Abstimmungen mit den Gewerbetreibenden sind im Vorwege nicht geplant, sondern werden einzelfallbezogen durchgeführt (etwa die Anfahrbarkeit der Grundstücke während der verschiedenen Bauphasen).

 

Zu 6.:

Die jeweiligen Dienststellen werden rechtzeitig vor den Maßnahmen über eventuelle Sperrungen und Einschränkungen informiert, so dass sich diese auf entsprechende Situationen einstellen können. Zudem ist es im Notfall Rettungs- und Einsatzfahrzeugen grundsätzlich gestattet, Baufelder zu durchqueren.

 

Zu 7.:

Siehe 1.

 

Anhänge

keine