21-0655

Überplanung der Kreuzung Lokstedter Steindamm / Martinistraße / Hoheluftchaussee / Troplowitzstraße

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.01.2020
Sachverhalt

Die Planung der Kreuzung Lokstedter Steindamm/Martinistraße/Hoheluftchaussee/Troplo­witzstraße wird durch den Bezirk Nord verantwortet, betrifft jedoch zu einem beträchtlichen Teil Eimsbütteler Gebiet.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde mit der Drucksache  20-1844 vom 24.10.2016 über die anstehende Überplanung informiert. Weitere Unterlagen und Zwischenstände wurden nicht an die BV verschickt. Die Zweite Verschickung – auch diese ist der BV nicht zugegangen – hat nun eine Stellungnahmefrist bis zum 5. Februar.

Die Überplanung wird begrüßt. Der Abschnitt der Troplowitzstraße ist Teil der Bezirksroute C und durch die Planung soll die Radverkehrsinfrastruktur an diesem Knotenpunkt deutlich verbessert werden. Eine wichtige Ost-West-Verbindung von Eimsbüttel in den Bezirk Nord wird damit für den Radverkehr ausgebaut.

Jedoch enthält sie ein planerisches Element, das bereits seit den 1990er Jahren als kritisch angesehen wird: Einen freien Rechtsabbieger mit Dreiecksinsel. Bereits im Jahr 1992 warnte die BASt im Bericht 262 „Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" von Schnüll et al.: „An freien Rechtsabbiegefahrbahnen mit Dreiecksinsel (in Verbindung mit einem Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage) treten Unfälle zwischen rechts abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus fahrenden Radfahrern erheblich häufiger auf als bei Einbeziehung der rechts abbiegenden Kraftfahrzeuge in die Signalisierung." Mittlerweile sind gemäß gültigen Regelwerken überall wo Fuß- und Radverkehr vorkommen, freie Rechtsabbieger zu vermeiden (ERA 2010 und RASt 06).

Derartige Sicherheitsrisiken kann die Bezirksversammlung Eimsbüttel nicht länger tolerieren. Wir können keiner Infrastrukturmaßnahme zustimmen, die besonders verwundbare Verkehrs­teilnehmerinnen und -teilnehmer unnötig gefährdet.

Zusätzlich ist eine Verteilung der Fläche zu Gunsten des Radverkehrs dringend angeraten. Gemäß dem Planungsgrundsatz „von außen nach innen“, soll zunächst dem Radverkehr ein Regelmaß von 2,25 m ermöglicht werden, da der Radverkehr das verletzlichere Verkehrs­mittel ist.

Unabhängig davon muss die Frage aufgeworfen werden, wie verhältnismäßig das Fällen von mehreren Bäumen ist und welche Alternativen ggf. geprüft wurden, um das zu vermeiden.

 

Anhänge

keine