21-2439

Toiletten Alte Rabenstraße Drs. 21-2318, Beschluss der BV vom 30.09.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.11.2021
28.10.2021
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA als zuständige Fachbehörde hat zur Prüfung der Umsetzbarkeit die für Bau, Be-trieb und Unterhaltung dieser Toilettenanlage operativ zuständige Stadtreinigung Hamburg (SRH) beteiligt.

 

Die Planung der Toilettenanlage Alte Rabenstraße erfolgte durch ein Architekturbüro und wurde auf Basis der Gegebenheiten vor Ort, der Statik und der Vorgabe, das Angebot nicht zu verringern, ausgeführt. Aus Sicht der BUKEA ist eine voll zufriedenstellende und bereits praxiserprobte Umsetzung erfolgt. Die monatlichen Nutzerzahlen von ca. 10.000 Nutzungen im genderneutralen Bereich und ca. 5.000 Nutzungen im Urinalbereich belegen, dass die Toilette sehr gut angenommen wird. Weder bei der BUKEA noch bei der SRH liegt aktuell eine Beschwerdelage vor.

 

Die vorgeschlagene Zusammenführung im Innenbereich für die öffentliche Nutzung gab es in dieser Anlage bisher nicht. Diese wäre baulich schwierig umzusetzen, da ein Unterzug in der Mitte des Gebäudes verläuft. Um den notwendigen Technikraum weiter nutzen zu können, wäre zur Zusammenführung eine komplette Neuplanung und Neugestaltung der Anlage nötig. Der entstandene Urinalbereich ist mit 7,31 qm weniger als halb so groß wie der genderneutrale Bereich mit 16,02 qm. Auf Grund der geringen Fläche im Urinalbereich könnte maximal eine Kabine mit innen liegendem Urinal und eine reine Urinalkabine gebaut werden.

 

Die Schaffung von mehreren Kabinen mit innen liegenden Urinalen verbunden mit der Ver-größerung einer Kabine, um einen Waschtisch unterzubringen, lässt sich nur realisieren, wenn die gesamte Anlage neu geplant und umgebaut wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung dieser Parameter zu Lasten des Gesamtangebotes gehen und sich die Anzahl der genderneutralen Toiletten verringern würde. Eine damit einhergehende Angebotsverschlech-terung wäre aufgrund der hohen Auslastung der Anlage nicht der Situation angemessen.

 

Die BUKEA sieht aufgrund der vorgenannten baufachlichen Beurteilung keine Möglichkeit, die seitens der Bezirksversammlung gewünschten Umbauten zu realisieren.

 

Die Beschilderung durch Piktogramme statt Schrift ist im Rahmen des Ausschilderungs- und Informationskonzeptes für die öffentlichen Toiletten in Hamburg priorisiert worden. Der Kon-zeptbericht ist im Transparenzportal aufrufbar unter konzeptbericht-ausschilderungs-und-informationskonzept-fuer-die-oeffentlichen-toiletten. Die Beschilderung der WC-Anlage Alte Rabenstraße wird ab Seite 71 dargestellt.

 

Gemäß gutachterlicher Expertise sind Piktogramme barrierefrei und international verständlich.

Mit der Etablierung der ersten genderneutralen Toiletten wurde aber deutlich, dass es auf Grund der zeitlich kurzen Verwendung von Piktogrammen für alle drei Geschlechter noch keinen ausreichenden Lernprozess gab, der ein sofortiges Erkennen und Verstehen auslöst. Eine ergänzende mehrsprachige Beschriftung wird daher als gute Unterstützung in diesem Lernprozess gesehen. Die BUKEA wird gemeinsam mit der SRH daher die Umsetzungsmöglichkeiten kurzfristig prüfen.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine