Tempo 30 erlaubt Hubbel erhalten! Keine Rückbaupolitik gegen geltendes Recht
Letzte Beratung: 14.07.2025 Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt Ö 8.5
Am 14. Juni 2024 haben Bundestag und Bundesrat eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, Tempo 30 an Fußgängerüberwegen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage anzuordnen.
Nach Auskunft des zuständigen Polizeikommissariats (PK27) ist dies die Voraussetzung, um den in der Praxis bewährten Fahrbahnhubbel („Hubbel”) unter dem Zebrastreifen in der Lohkampstraße – einer wichtigen Radroute – zu erhalten.
Aktuell fehlt jedoch eine aktualisierte „Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen” (HRVV) seitens der Behörde für Inneres und Sport. Diese Richtlinie ist notwendig, um die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzesänderung in Hamburg umzusetzen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, bei der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken,
– den in der Mitteilung der Verwaltung (Drucksache 22-1097) ohne politischen Beschluss für Oktober angekündigten Rückbau des Hubbels in der Lohkampstraße zu stoppen
– und nach Aktualisierung der HRVV im Bereich des Fußgängerüberwegs Tempo 30 anzuordnen, um die bauliche Maßnahme dauerhaft zu sichern.
Bernhard Reipschläger, Myriam Schrank, Mikey Kleinert,
und Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.