21-3908

Taktile Beschilderung von Straßen, Wegen und Gebäuden für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2023
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung
(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

27.04.2023

9.4

21-3763

Die Drucksache wird in den Ausschuss Sozialraum überwiesen.

Ausschuss Sozialraum
(Gemeinsamer Antrag der SPD-, FDP-, CDU-, GRÜNE-Fraktion und Fraktion DIE LINKE.)

30.05.2023

7.1

21-3763

Der geänderten Drucksache wird einstimmig zugestimmt.

 

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so schreibt es der Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes vor. Plakativ kann man auch sagen: „Behindert ist man nicht, behindert wird man.“

Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung haben oft Schwierigkeiten, sich in der Stadt und in öffentlichen Gebäuden zurechtzufinden. Zusätzlich zu visuellen Leit- und Orientierungssystemen benötigen sie haptische Parameter als Orientierungshilfe, um selbstständig den Weg zu finden. Eine taktile Beschilderung von Straßen, Wegen, Gebäuden und Räumen ist deshalb eine unschätzbare Hilfe bei der Verbesserung der Orientierungsfähigkeit.

Taktile Schilder sind so konzipiert, dass sie wichtige Informationen wie Straßennamen, Raumnummern, Stockwerke und andere Wegweiser haptisch darstellen. Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung können sich so leichter und selbständiger zurechtfinden, da sie sich auch tastend orientieren können. Diese Schilder haben in der Regel erhabene Buchstaben und/oder Braille-Zeichen sowie spezifische visuelle Hinweise, um sicherzustellen, dass sie von Personen mit unterschiedlichem Grad der Sehbehinderung leicht erkannt werden können. Leit- und Orientierungssysteme für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung können dabei grundsätzlich mit zwei speziellen Schrifttypen versehen werden, der Braille- und der Pyramidenschrift.

Die Pyramidenschrift kann von Menschen mit Blindheit ertastet, von Menschen mit Sehbehinderung gelesen oder ertastet und von sehenden Menschen ganz normal gelesen werden. Sie spricht gleichermaßen alle Sehtypen an und eignet sich von daher sowohl für öffentliche Gebäude und Einrichtungen, als auch für Straßenschilder. Tastbare Straßenschilder können leicht und kostengünstig an bestehende Pfosten der Straßenbeschilderung angebracht werden. Sie sind vor allem für blinde und sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger hilfreich, die über kein Smartphone verfügen und vorhandene akustische Orientierungs-Apps nicht nutzen wollen oder können.

Durch die taktile Beschilderung von Straßen, Wegen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen kann die Sicherheit und Unabhängigkeit von blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern verbessert werden. Sie hilft, sich in unbekannten Gebieten besser zurechtzufinden, bestimmte Orte zu finden und sich leichter mit anderen Menschen über ihren Standort zu verständigen. Sie trägt zudem dazu bei, Unfälle wie Treppenstürze oder Zusammenstöße mit Hindernissen zu vermeiden.

Die flächendeckendere Einführung taktiler Leit- und Orientierungssysteme in Eimsbüttel ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer inklusiveren und barrierefreien Umwelt, sondern auch eine wertvolle Investition in die Sicherheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Bürgerinnen und Bürger.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Vertreterin/einen Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V., dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg sowie eine Vertreterin/einen Vertreter des Eimsbütteler Inklusionsbeirats in den zuständigen Fachausschuss einzuladen, um über die für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung nötige taktile Beschilderung zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Mögliche Arten und geeignete Orte taktiler Beschilderung in öffentlichen Gebäuden,
  • Taktile Bodenleitsysteme, die Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung im Umfeld öffentlicher Gebäude als sichere und zielführende Orientierung dienen, sowie
  • Taktile Ergänzungen der Straßenbeschilderung im öffentlichen Raum.

 

Die Bezirksamtsleiterin wird nach Vorstellung der Bedarfe taktiler Beschilderung und möglicher Formen taktiler Beschilderung durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sowie den Inklusionsbeirat gebeten,

  1. die behindertengerechte Ausstattung öffentlicher Gebäude, Institutionen, sowie von Straßen und Wegen in Eimsbüttel mit taktilen Leit- und Orientierungssystemen zu erheben und mit den durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V., dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg sowie den Inklusionsbeirat geäußerten Bedarfen abzugleichen,
  2. anhand der geäußerten Bedarfe, diejenigen öffentlichen Gebäude, Straßen und Wege in Eimsbüttel zu identifizieren, die neu oder umfassender mit taktilen Systemen/Schildern ausgestattet werden sollten,
  3. in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sowie dem Inklusionsbeirat geeignete taktile Elemente für die unter 2. identifizierten Orten zu ermitteln, sowie
  4. die unter 2. ermittelten öffentlichen Gebäude (inklusive des Eingangsbereichs) und ausgewählte Straßen und Wege in Eimsbüttel mit taktilen Systemen auszustatten.

 

Anhänge

keine