Synergien heben: Den Bau der U5 als Chance für die Magistralenentwicklung nutzen zur Stärkung der Klimaanpassung, Nahversorgungszentren und des öffentlichen Lebens HA-Beschluss vom 10.08.2023 - Drs. 21-3916
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:
Der Bedarf eines Erweiterungskonzepts in Ergänzung zu der integrierten Verkehrsplanung der Hamburger Hochbahn AG wird von der BSW nicht für erforderlich gehalten. Die Bezirksämter und deren bezirkliche Dienststellen werden kontinuierlich am vorbereitenden Planungsprozess zur Ausbaumaßnahme U 5 durch den Senat und deren zuständigen Behörden, in Kooperation mit der Hochbahn, beteiligt. Es obliegt den bezirklichen Dienststellen die Bezirksversammlungen und deren fachthematischen Gremien zu informieren und zu beteiligen.
Der Masterplan Magistralen befindet sich aktuell in Ausarbeitung. Die BSW hat vorgesehen, im ersten Halbjahr 2024 eine Stadtwerkstatt durchzuführen. Die Inhalte des Masterplans inklusive der Magistralenprofile werden von den Bezirksämtern konkretisiert, z. B. in bezirklichen Magistralengutachten und fließen in die integrierten Verkehrskonzepte zum Bau der U 5 ein. Diese Konkretisierungen auf lokaler Ebene bieten sehr gute Voraussetzungen für eine sinnvolle, zielgerichtete und umsetzungsorientierte informelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Federführung in Organisation, Durchführung, Auswertung und Finanzierung der informellen Beteiligung sollte bei den Bezirksämtern liegen. Die BSW kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten beraten und unterstützen.
Die Integration einer Prüfung möglicher Maßnahmen im Sinne der Klimaanpassung hält die BSW für sinnvoll und verweist in diesem Zuge auf die Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)
Die BVM begrüßt die Anregungen und wird dessen Gedanken im weiteren Prozess aufgreifen. Die BVM hat die U5 Projekt GmbH damit beauftragt, im Rahmen der zu Beginn des Jahres 2024 startenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen der U5 auch eine Verkehrsplanung zu entwerfen. Der Planungsauftrag umfasst grundsätzlich auch Öffentlichkeitsbeteiligungsformate.
Zur Ermittlung des zukünftig für den Motorisierten Individualverkehr (MIV)/Autoverkehr benötigten Flächenbedarfs werden zunächst Verkehrsmodellrechnungen durchgeführt werden, die die Anforderungen der Mobilitätswende sowie eine U5 im Fahrgastbetrieb berücksichtigen. Auf der Achse der Hoheluftchaussee wird daher auch die Notwendigkeit der Bussonderfahrstreifen geprüft. Im Anschluss werden die weiteren Straßenflächen konzeptionell mit Rad- und Gehwegen nach heutigen Regelwerken ausgestattet sowie die Zugangsanlagen der U5 in Lage und Ausprägung fixiert. Die Ausarbeitung dieser beiden Konzepte wird durch ein Stadt-/Freiraumplanungsbüro begleitet, das die Belange eines verbesserten Stadtklimas bzw. einer deutlich gesteigerten Aufenthaltsqualität einbringt. Hierbei werden insbesondere auch neue Standorte für Straßenbäume vorgeschlagen werden. Weitere bekannte Planungen, z.B. zu den Bezirks- und Velorouten, werden miteinbezogen. Die Ergebnisse dieser Planungen werden behördenübergreifend abgestimmt.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine