21-4184

Stolpersteine im Grindelviertel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.10.2023
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion, FDP-Fraktion und Fraktion DIE LINKE)

09.10.2023

7.4

21-4170

Der Drucksache wird einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Seit 1992 verlegt Gunter Demnig Stolpersteine als „Kunstdenkmal gegen das Vergessen“. Im Mai 2023 wurde der 100.000ste Stolperstein verlegt.

Die Stolpersteine gehen nach ihrer Verlegung durch Gunter Demnig in den öffentlichen Raum und in den Besitz der Gemeinden über.

Das heißt, Bürger*innen „kaufen“ die Stolpersteine mitsamt der Verlegung und zahlen dafür gegenwärtig etwa € 120. Anschließend trägt die Stadt die Verantwortung für die Stolpersteine.

In den vergangenen Monaten wurden die Gehwege im Grindelviertel aufgrund von Glasfaser- Verlegearbeiten aufgegraben. Die Wiederherstellung der Gehwege wurde zum Teil nachlässig und ohne Kenntnis der Bedeutung der Stolpersteine vorgenommen. Das heißt, der Ursprungs­zustand und der Zustand danach sind höchst unterschiedlich. Die von Gunter Demnig ent­wickelten Maßgaben wurden nicht eingehalten und die schlechte und unwürdige Verlegung der Stolpersteine auf eine Art nachgebessert, die bei weiterer Änderung zur Zerstörung der Steine führen könnte.

Festzuhalten ist, dass Stolpersteine heute

a)    an anderen Stellen liegen,

b)   sie beschädigt sind,

c)    sie nicht wieder nach den Vorgaben des Künstlers verlegt wurden,

d)   die zum Kunstdenkmal gehörenden Arrangements nicht wiederhergestellt, sondern achtlos mehr oder weniger passende Vierecke in Platten gesägt wurden und das Ganze mit Betonguss passend gemacht wurde und

e)    bei Stolperstein-Gruppen diese häufig kreuz und quer angeordnet sind und dement­sprechend würdelos daherkommen.

Das ist diesem „Kunstdenkmal gegen das Vergessen“ nicht zuzumuten und zwar an keiner Stelle.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass erst ein Künstler verlegt und dann wenig kundige Menschen, diese Stolpersteine wieder in die Gehwege bringen sollen.

Das könnte funktionieren mit einer angemessenen Vor- und Nachbereitung der Angelegenheit, mit Fotos, die „vorher“ und „nachher“ aufgenommen werden. Aber das passiert leider nicht, aus Mangel an Geld, Zeit und Personal.

Folgende Eckdaten hat Gunter Demnig zu den Stolpersteinen herausgegeben:

Größe: 96x96 mm Tiefe: 120 mm

he: 100 mm Fugenbreite: 5 mm

Diesen Vorgaben für die Verlegung wird im Grindelviertel inzwischen an vielen Stellen nicht entsprochen und das leider auch nicht moniert oder kontrolliert.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, Folgendes zu veranlassen:

  1. Um weiteren Problemen im Umgang mit Stolpersteinen vorzubeugen, möge es in Zukunft eine Vorbereitung mit Foto und eine Abnahme mit Foto geben.
  2. Die Stolpersteine in folgenden Straßen
  1. Heinrich-Barth-Straße Nr. 11 und 15,
  2. Bornstraße Nr. 4, 6, 14, 18, 20, 22, 25, 28 und
  3. Rappstraße Nr. 16

gen im oben beschriebenen Sinne neu verlegt werden.

  1. Bei einem Rundgang durch das Grindelviertel mit Peter Hess, der 2002 das Projekt Stolpersteine nach Hamburg holte, und dem Wegewart des Bezirksamtes mögliche weitere Stellen zu identifizieren und entsprechend der oben genannten Vorgaben ebenfalls neu zu verlegen.

 

Anhänge

 

Foto 1: Ursprüngliche Verlegung der Stolpersteine nach den Vorgaben von Gunter Demnig

Fotos 25: Unsachgemäße Verlegung der Stolpersteine nach Verlegearbeiten