21-2184

Stellungnahme zur Veloroutenplanung Sillemstraße

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.07.2021
Sachverhalt

 

Entlang der Veloroute 2 wird die Sillemstraße im Sinne der Radverkehrsstrategie des Senats umgestaltet. Trotz des grundsätzlich hohen Niveaus der mittlerweile vorgelegten Planung sehen wir noch Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Es ist wichtig, die Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Die Anzahl der Fahrradfahrer steigt und deshalb ist es richtig, den Fahrradverkehr weiter zu fördern, insbesondere durch den Ausbau der beschlossenen Velorouten. Es gibt aber auch vermehrten Lieferverkehr (u.a. durch Online-Bestellungen) und steigende Bedarfe zur Versorgung von immer älter werdenden Mitbürgern in den Stadtteilen.

 

Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs wurde im Kerngebietsausschuss am 17.05.2021 die 1. Verschickung der Planungen zur Veloroute 2 Sillemstraße – zwischen Hellkamp und Sartoriusstraße vorgestellt. Die Ertüchtigung der Veloroute 2 ist richtig und wichtig. Es ist ebenfalls richtig, die vorhandenen Straßenbäume besser zu schützen. Die Planungen sehen den Wegfall des Schrägparkens vor. Allein auf dem Teilstück Hellkamp – Sartoriusstraße sollen 178 Parkplätze ersatzlos wegfallen. Auch bei einer Überplanung wird eine erhebliche Anzahl von Parkplätzen entfallen.

 

Auch Ladezonen wurden nicht ausreichend geplant. Dem ansteigenden Liefer- und Handwerkerverkehr wird keine gesonderte Parkmöglichkeit eingeräumt. Ebenso werden die notwendigen Anforderungen von Pflegediensten, um kurzzeitig nahe bei den Kunden halten zu können, aktuell noch nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, das Fachamt MR und weitere möglicherweise zuständige Behörden aufzufordern,

 

  1. die Bereiche in sämtlichen Einmündungen als Gehwegüberfahrten an Stelle von Teil­aufpflasterungen auszugestalten;

 

  1. generell die Fahrradstraße gemäß aktueller Forschungsergebnisse zu Fahrradstraßen anzupassen, also insbesondere eine durchgängige lichte Breite von mind. 4,0 m zzgl. 75 cm markiertem Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr je Straßenseite (vgl. Drs. 21-1830);

 

  1. generell ist die Verteilung des Raums für den ruhenden Verkehr gemäß der ReStra anzupassen, sodass
    • Längsparkstände regelmäßig durch Baumscheiben unterbrochen werden (vgl. ReStra 2017: S. 75),
    • ein Schlüssel von 3 % Behindertenstellplätzen nachgewiesen wird;

 

  1. im Sinne der Barrierefreiheit Gehwege von Fahrradbügeln möglichst freizuhalten, sodass generell geprüft werden soll, wo derzeit Fahrräder an informellen Anschließ­möglichkeiten abgestellt wurden (Laternen, Straßenschilder, Absperr- und Baumbügel sowie Zäune), um dort ortsnah Fahrradbügel vorzusehen;

 

  1. insbesondere die Verlagerung der Fahrradbügel in der Methfesselstraße vor Hausnummer 67 zu prüfen, da es hier regelmäßig zu einer starken Verengung des Fußwegs durch nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrräder kommt. Der gewonnene Platz soll für Stadtmobiliar, z.B. eine Bank genutzt werden.

 

  1. die Einrichtung von Ladezonen in Absprache mit den Gewerbetreibenden vor Ort zu prüfen;

 

  1. die Einrichtung von Serviceparkplätzen (Kurzzeitparkmöglichkeit für Pflegedienste, Lieferdienste und Handwerker) verbindlich einzuplanen;

 

  1. insbesondere für Flächen des ruhenden Verkehrs soll geprüft werden, inwiefern hier eine Entsiegelung (bspw. durch Rasengittersteine) mit dem Ziel der dezentralen Versickerung von Regenwasser erzielt werden kann.

 

  1. In Zusammenarbeit mit Stromnetz Hamburg zu prüfen, ob im Planungsabschnitt auf ohnehin geplanten Parkständen eine Ladestation für e-Mobilität eingerichtet werden kann;

 

  1. Unterflurhydranten von Kfz-Parkplätzen freizuhalten.

 

Parallel zur Umsetzung der Planungen für die Veloroute 2 Sillemstraße – zwischen Hellkamp und Sartoriusstraße soll die baurechtliche Planung für eine Quartiersgarage mit einer ausreichenden Anzahl von Kompensationsstellplätzen im Kerngebiet, z.B. unter dem HEBC-Sportplatz in der Tornquiststraße, eingeleitet und ggf. ein Investor gesucht werden.

 

Der Kerngebietsausschuss ist in den Prozess zur Entwicklung der Quartiersgarage Kerngebiet einzubinden und regelmäßig zu beteiligen. Anträge des Kerngebietsausschusses für die nähere Ausgestaltung der Quartiersgarage sind zu berücksichtigen.

 

 

Robert Klein, Kathrin Warnecke und GRÜNE-Fraktion
Andreas Birnbaum, Sascha Greshake und CDU-Fraktion

 

Anhänge

 

keine