21-3327

Stellungnahme zur Teilschlussverschickung des LSBG zum Veloroutenausbau auf dem Abschnitt Spanische Furt–Graf-Johann-Weg (hier Veloroute 14) Drs. 21-3276, Beschluss der BV vom 29.09.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.10.2022
Ö 5.5
Sachverhalt

Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 28. Oktober 2021/Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 21-2416) sowie auf Bitten der GRÜNEN-Bezirksfraktion in der August-Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) wurde dem Ausschuss in der September-Sitzung die o.g. Teilschlussverschickung zur Verfügung gestellt. Mit Verwunderung nimmt die Bezirkspolitik davon Kenntnis, dass die im April abgeschlossenen Planungen schon Anfang Mai durch das Polizeikommissariat genehmigt wurden, dass aber die Bezirkspolitik nicht durch den Vorhabenträger (LSBG) umgehend informiert wurde, obwohl schon im Oktober mit den Baumaßnahmen begonnen werden soll. Sie bittet um schnellstmögliche Einbeziehung der im Petitum genannten Kritikpunkte in die Umsetzung der Baumaßnahme sowie um die Entsendung eines Referenten/einer Referentin der/die über den Planungsstand der nicht schlussverschickten Abschnitte berichten möge.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten schnellstmöglich über die zuständige Fachbehörde

 

1)      den planenden Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) aufzufordern, die folgenden Aspekte in der vorgesehenen Umbaumaßnahme gemäß der oben genannten Teilschlussverschickung umzusetzen:

 

  1. den Ermessenspielraum zu nutzen und die besonders schutzbedürftigen Zu-Fuß-Gehenden Kindern als „begründete Ausnahmefälle“ nach R-FGÜ 2001, § 2.3, Punkt 3 zu verstehen und damit den Zebrastreifen vor der Kindertagesstätte zu erhalten. „Bei Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone ist für vorhandene FGÜ zu prüfen, ob die Kriterien für den Erhalt des FGÜ vorliegen. Da der FGÜ im Kurvenbereich liegt und die erforderlichen Verkehrsstärken nicht erreicht werden, ist der geplante FGÜ unter Zurückbau der Querungshilfe nicht zustimmungsfähig. Alternativ ist die Querungshilfe für Besucher der anliegenden Kita und Nutzer des Wanderwegs zu erhalten und der bestehende FGÜ zu entfernen.“ (S. 8)

 

In Tempo-30-Zonen werden von der Polizei grundsätzlich keine Fußverkehrüberwege mehr angeordnet. Aufgrund der Erweiterung der Tempo-30-Zone im Graf-Johann-Weg entfällt dadurch der Fußverkehrüberweg gegenüber der KITA. Als Querungshilfe bleibt jedoch eine Einengung gegenüber der KITA erhalten.

 

  1. Die Fahrbahnverengungen und ihre entschleunigende Wirkung zu erhalten und damit drei weitere Bäume nicht zu fällen.

 

Nach Abstimmungsprozessen zwischen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der Verkehrsdirektion (VD) 51, dem Polizeikommissariat (PK) 24, der damaligen Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWVI), der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wurde eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr und eine Erweiterung der Tempo-30-Zone entschieden. Hierdurch wird der kostspielige Umbau der Straße auf einer Länge von 1.000 Metern vermieden. Anhand einer eigens beauftragten Studie konnte nachgewiesen werden, dass die Geschwindigkeitsreduktion nicht den Zielen des Senatsprogramms der Busoptimierung entgegenspricht, sofern die Durchfahrt für den Bus durch den Wegfall der Fahrbahneinengungen erleichtert wird. Daher werden zwei von drei Fahrbahneinengungen zurückgebaut. Für die zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

  1. die Baumaßnahme – ähnlich wie beim Veloroutenausbau in der Paul-Sorge-Straße – in Einzelmaßnahmen zu unterteilen, um die Vollsperrung des Graf-Johann-Wegs zu vermeiden und eine möglichst unbeschränkte Zugänglichkeit der dortigen Stellplätze (etwa der Kita am Graf-Johann-Weg, den SAGA Häusern im Graf-Johann-Weg 77, aber auch vieler Stellplätze auf privatem Grund) zu gewährleisten,

 

Der Bauablauf wurde überarbeitet. Eine Vollsperrung soll damit möglichst vermieden werden.

 

  1. sofern sich die Vollsperrung des Graf-Johann-Wegs nicht vermeiden lässt, die Anwohner*innen so bald wie möglich über die Planungen und die damit verbundenen (Verkehrs-)Einschränkungen zu informieren und zudem den direkten Kontakt zur Kita am Graf-Johann-Weg, zur SAGA, zum KiFaZ Schnelsen sowie zu den weiteren dort ansässigen öffentlichen Einrichtungen zu suchen.

 

In Zusammenarbeit mit der SAGA wurden weitere Informationen vor Ort und an die Anwohnenden gegeben. Die Bauleitung vor Ort steht in Kontakt mit den Anliegenden.

 

2)      den planenden Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) um die Entsendung eines Referenten/einer Referentin in eine der kommenden Sitzungen des RaLoNiS zu bitten. Der/Die Referent*in möge den aktuellen Sachstand zu den restlichen Abschnitten der Planung für die Veloroute 14 in Schnelsen vorstellen.

 

Aktuell wurde noch nicht mit der Planung weiterer Abschnitte begonnen. Eine Grundsatzentscheidung für die weiteren Abschnitte durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) steht noch aus. Der LSBG kann folglich zu weiteren Abschnitten nichts berichten und sieht daher von einer Entsendung von Referierenden ab.

 

Dabei ist auch auf den von der Bezirksversammlung geforderten Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knoten Graf-Johann-Weg/Heidlohstraße und der folgenden Aussage aus dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht einzugehen: „Angemerkt wird auch, dass ein Minikreis aus hiesiger Sicht nicht befürwortet wird, da die Mittelinsel durch Schwerlastverkehr, Busse und LKW überfahren werden muss. Erfahrungsgemäß ist dies mit einer wesentlichen Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden. Das würde bei den Anwohnern gerade nach Fertigstellung des Deckels Schnelsen auf wenig Verständnis stoßen." (S. 10). Es wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. auf welcher Grundlage die „erfahrungsgemäß … wesentliche Lärmbelästigung“ durch das Überfahren von Kreisverkehren beruht?

 

  1. Überwiegt die Lärmbelästigung die gesteigerte Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden, nicht zuletzt von Schulkindern der umliegenden Schulen, durch einen Kreisverkehr?

 

 

Zu der Frage 2 wird noch folgender Hinweis gegeben:

 

Da die Aussage, dass ein Minikreisverkehr erfahrungsgemäß mit einer wesentlichen Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist, vom PK 24 stammt, müsste zu lit. a. und b. eine Auskunft bei der BIS eingeholt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 28. Oktober 2021/Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 21-2416) sowie auf Bitten der GRÜNEN-Bezirksfraktion in der August-Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) wurde dem Ausschuss in der September-Sitzung die o.g. Teilschlussverschickung zur Verfügung gestellt. Mit Verwunderung nimmt die Bezirkspolitik davon Kenntnis, dass die im April abgeschlossenen Planungen schon Anfang Mai durch das Polizeikommissariat genehmigt wurden, dass aber die Bezirkspolitik nicht durch den Vorhabenträger (LSBG) umgehend informiert wurde, obwohl schon im Oktober mit den Baumaßnahmen begonnen werden soll. Sie bittet um schnellstmögliche Einbeziehung der im genannten Kritikpunkte in die Umsetzung der Baumaßnahme sowie um die Entsendung eines Referenten/einer Referentin der/die über den Planungsstand der nicht schlussverschickten Abschnitte berichten möge.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten schnellstmöglich über die zuständige Fachbehörde

 

1)      den planenden Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) aufzufordern, die folgenden Aspekte in der vorgesehenen Umbaumaßnahme gemäß der oben genannten Teilschlussverschickung umzusetzen:

 

  1. den Ermessenspielraum zu nutzen und die besonders schutzbedürftigen Zu-Fuß-Gehenden Kindern als „begründete Ausnahmefälle“ nach R-FGÜ 2001, § 2.3, Punkt 3 zu verstehen und damit den Zebrastreifen vor der Kindertagesstätte zu erhalten. „Bei Einrichtung einer neuen Tempo-30-Zone ist für vorhandene FGÜ zu prüfen, ob die Kriterien für den Erhalt des FGÜ vorliegen. Da der FGÜ im Kurvenbereich liegt und die erforderlichen Verkehrsstärken nicht erreicht werden, ist der geplante FGÜ unter Zurückbau der Querungshilfe nicht zustimmungsfähig. Alternativ ist die Querungshilfe für Besucher der anliegenden Kita und Nutzer des Wanderwegs zu erhalten und der bestehende FGÜ zu entfernen.“ (S. 8)

 

In Tempo-30-Zonen werden von der Polizei grundsätzlich keine Fußverkehrüberwege mehr angeordnet. Aufgrund der Erweiterung der Tempo-30-Zone im Graf-Johann-Weg entfällt dadurch der Fußverkehrüberweg gegenüber der KITA. Als Querungshilfe bleibt jedoch eine Einengung gegenüber der KITA erhalten.

 

  1. Die Fahrbahnverengungen und ihre entschleunigende Wirkung zu erhalten und damit drei weitere Bäume nicht zu fällen.

 

Nach Abstimmungsprozessen zwischen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der Verkehrsdirektion (VD) 51, dem Polizeikommissariat (PK) 24, der damaligen Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWVI), der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wurde eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr und eine Erweiterung der Tempo-30-Zone entschieden. Hierdurch wird der kostspielige Umbau der Straße auf einer Länge von 1.000 Metern vermieden. Anhand einer eigens beauftragten Studie konnte nachgewiesen werden, dass die Geschwindigkeitsreduktion nicht den Zielen des Senatsprogramms der Busoptimierung entgegenspricht, sofern die Durchfahrt für den Bus durch den Wegfall der Fahrbahneinengungen erleichtert wird. Daher werden zwei von drei Fahrbahneinengungen zurückgebaut. Für die zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

  1. die Baumaßnahme – ähnlich wie beim Veloroutenausbau in der Paul-Sorge-Straße – in Einzelmaßnahmen zu unterteilen, um die Vollsperrung des Graf-Johann-Wegs zu vermeiden und eine möglichst unbeschränkte Zugänglichkeit der dortigen Stellplätze (etwa der Kita am Graf-Johann-Weg, den SAGA Häusern im Graf-Johann-Weg 77, aber auch vieler Stellplätze auf privatem Grund) zu gewährleisten,

 

Der Bauablauf wurde überarbeitet. Eine Vollsperrung soll damit möglichst vermieden werden.

 

  1. sofern sich die Vollsperrung des Graf-Johann-Wegs nicht vermeiden lässt, die Anwohner*innen so bald wie möglich über die Planungen und die damit verbundenen (Verkehrs-)Einschränkungen zu informieren und zudem den direkten Kontakt zur Kita am Graf-Johann-Weg, zur SAGA, zum KiFaZ Schnelsen sowie zu den weiteren dort ansässigen öffentlichen Einrichtungen zu suchen.

 

In Zusammenarbeit mit der SAGA wurden weitere Informationen vor Ort und an die Anwohnenden gegeben. Die Bauleitung vor Ort steht in Kontakt mit den Anliegenden.

 

2)      den planenden Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) um die Entsendung eines Referenten/einer Referentin in eine der kommenden Sitzungen des RaLoNiS zu bitten. Der/Die Referent*in möge den aktuellen Sachstand zu den restlichen Abschnitten der Planung für die Veloroute 14 in Schnelsen vorstellen.

 

Aktuell wurde noch nicht mit der Planung weiterer Abschnitte begonnen. Eine Grundsatzentscheidung für die weiteren Abschnitte durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) steht noch aus. Der LSBG kann folglich zu weiteren Abschnitten nichts berichten und sieht daher von einer Entsendung von Referierenden ab.

 

Dabei ist auch auf den von der Bezirksversammlung geforderten Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knoten Graf-Johann-Weg/Heidlohstraße und der folgenden Aussage aus dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht einzugehen: „Angemerkt wird auch, dass ein Minikreis aus hiesiger Sicht nicht befürwortet wird, da die Mittelinsel durch Schwerlastverkehr, Busse und LKW überfahren werden muss. Erfahrungsgemäß ist dies mit einer wesentlichen Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden. Das würde bei den Anwohnern gerade nach Fertigstellung des Deckels Schnelsen auf wenig Verständnis stoßen." (S. 10). Es wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. auf welcher Grundlage die „erfahrungsgemäß … wesentliche Lärmbelästigung“ durch das Überfahren von Kreisverkehren beruht?

 

  1. Überwiegt die Lärmbelästigung die gesteigerte Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden, nicht zuletzt von Schulkindern der umliegenden Schulen, durch einen Kreisverkehr?

 

 

Zu der Frage 2 wird noch folgender Hinweis gegeben:

 

Da die Aussage, dass ein Minikreisverkehr erfahrungsgemäß mit einer wesentlichen Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist, vom PK 24 stammt, müsste zu lit. a. und b. eine Auskunft bei der BIS eingeholt werden.

 

 

Anhänge

keine