Stellungnahme zur Planung der Veloroute 14 Elbgaustraße im Abschnitt Fangdieckstraße bis Furtweg
Letzte Beratung: 15.04.2021 Hauptausschuss Ö 9.4
Die Elbgaustraße ist Teil des sogenannten Ring 3 und damit eine Hauptverkehrsstraße von zentraler Bedeutung für Hamburg und das Umland. Dem hier betrachteten Planungsabschnitt sind enge Grenzen hinsichtlich einer baulichen Verbesserung des Verkehrsraumes gesetzt. Einerseits ist es die Unterführung der Gleisanlagen der S-Bahn und der Deutschen Bahn und andererseits die Engstelle des Verkehrsraumes zwischen Redingskamp und Niekampsweg.
Dieser problematische Abschnitt wird nun für die bauliche Herstellung der Veloroute 14 durch den Hamburger Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) überplant und soll so eine der "stadtweiten Hauptrouten für den Alltags-Radverkehr" werden. Erwartungsgemäß stießen die Planenden des LSBG an Grenzen, mit der Folge eines "Kompromisses" innerhalb dieser Engstellen, der einen gemeinsamen Verkehrsraums von Fuß- und Radverkehr vorsieht. Eine Velo-Route, die abschnittsweise im Mischverkehr mit Fußverkehren oder mit Kfz-Verkehren geführt wird, widerspricht deren Zielsetzungen und ist zudem aus verkehrlichen Sicherheitsaspekten nicht verantwortbar.
Teile der Hamburger Verkehrswende sind die Förderung des Radverkehrs sowie des ÖPNV. Die vorliegende Planung offenbart hier einen Zielkonflikt, der eine massive Beeinträchtigung des ÖPNV (Busverkehre auch aus Schnelsen) zur Folge hätte. So verkehren in diesem Straßenabschnitt 7 Buslinien, davon eine Metrolinie (21). Sie stellen die Verbindung zwischen den ÖPNV-Knotenpunkten Eidelstedter Platz und der S-Bahn her. Tausende von ÖPNV-Fahrgästen nutzen hier täglich Anschlussverbindungen, um ihre Ziele zu erreichen. Für den Fall einer gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn von Rad fahrenden und motorisierten Verkehrsteilnehmenden würden die Planungen eine Ausweitung der 30 km/h-Beschränkung aus Gründen der Sicherheit und Abstandswahrung der Verkehrsteilnehmenden vorsehen.
Obwohl die offiziellen Planungen dies gegenwärtig noch nicht vorsehen, wurde genau das im Rahmen eines Vortrags in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 24.03.2021 von der Fachbehörde mündlich "in Erwägung" gezogen (Anmerkung: auch die Stellungnahme der Bezirkskoalition zieht diese Variante in Betracht). Das hätte zur Folge, dass das bisherige Gleichgewicht der Priorisierungen zwischen ÖPNV und Radverkehren aus den Fugen geraten würde und damit den Radfahrenden eine unverhältnismäßig hohe Bevorzugung zugesprochen werden würde. Fahrgastzahlen und Bedeutung des ÖPNV haben einen so hohen Rang, dass solche Maßnahmen grundsätzlich als unverhältnismäßig einzustufen wären.
Gleichwohl steht die Notwendigkeit eines Aus- und Umbaus der Elbgaustraße außer Frage - auch und gerade für eine sichere Verkehrsführung der Radfahrenden. Die Notwendigkeit einer Verbreiterung der Elbgaustraße für alle Verkehrsteilnehmenden wurde bereits im TB 442 aus dem Jahre 1956 festgestellt. In dem Plan sind entlang der vorhandenen Streckenführung beidseitig "Neue Straßenverkehrsflächen" ausgewiesen. Anhand der anliegenden Schnittzeichnung haben die Plangebenden schon damals einen separaten Radweg vorgesehen. Zur Realisierung ist auch ein breiter Streifen dargestellt, der von jeglicher Bebauung freizuhalten ist (Foto des B-Plans im Anhang 1).
Zur Umsetzung der Planungen wurden bereits in der Vergangenheit einzelne Teilgrundstücke von der FHH erworben.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende folgende Stellungnahme zur 1. Verschickung der Planung der Veloroute 14 (Abschnitt Fangdieckstraße bis Furtweg) zu übermitteln:
Koorosh Armi und SPD-Fraktion
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