22-0131

Stellungnahme zur Drucksache 21-4187 Berücksichtigung von Entsiegelungs- und Entsorgungsmaßnahmen im Zuge der Planung BR E034 Mansteinstraße

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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Gremium
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05.09.2024
Sachverhalt

 

r die o.g. Drucksache wird zu den angefragten Punkten wie folgt Stellung genommen:

 

zu 1.: Mindestens zwischen zwei Bäumen des Streckenabschnittes Eppendorfer Weg bis Bismarckstraße soll eine weitere Entsiegelungsmaßnahme möglichst ohne weiteren Stellplatzverlust umgesetzt werden.

 

Wird berücksichtigt: in der Ausführungsplanung zur Mansteinstraße werden grundsätzlich zwei einheitliche Baumscheibengrößen für jeden Baumstandort weiterverfolgt, die größer als in der Schlussverschickung sind. Dadurch erfolgt die angestrebte Entsiegelung ohne Stellplatzverlust für Kfz. Die weiteren Flächen zwischen den Baumscheiben werden für Fahrradbügel, Zuwegungen zu den parkenden Kfz und Standorte für Fahrradhäuschen sowie Bänke benötigt.

 

zu 2.: In Hinblick darauf, dass in der Straße noch rosa Restmüllsäcke verwendet werden, sollen im öffentlichen Raum ausreichend Flächen für Unterflursysteme oder andere Entsorgungsbehältnisse zur Ersetzung der rosa Restmüllsäcke vorgesehen werden.

 

Ob und in welcher Weise ein Unterflursystem in einer Straße integriert wird, obliegt der Planung der Stadtreinigung. Daher wurde die Anfrage an die Stadtreinigung weitergeleitet. Eine spätere Integration ist im Bereich des Kfz-Parkens denkbar.

 

zu 3.: Für jede Straßenseite soll jeweils eine Ladezone eingerichtet werden.

 

Wird zum Teil berücksichtig: auf der Ostseite in Richtung Bismarckstraße wird eine Ladezone im Bereich des Gewerbes errichtet. Auf der Westseite der Mansteinstraße ist kein Gewerbe vorhanden. Da im direkt angrenzenden Eppendorfer Weg im Zuge der LSBG-Planung (Umgestaltung Eppendorfer Weg) auch Ladezonen geplant werden, wird in der Mansteinstraße auf eine weitere Ladezone verzichtet.

 

zu 4.: Ein barrierefreier Parkstand auf der Westseite der Straße soll ergänzt werden, um barrierefreies Parken auf beiden Straßenseiten zu ermöglichen.

 

Es sind bereits in der Ausführungsplanung auf beiden Straßenseiten barrierefreie Kfz-Parkstände berücksichtigt.

 

zu 5.: Es soll geprüft werden, ob eine weitere Aufweitung der Gehwege auf der Ostseite zwischen den Baumscheiben ohne eine Reduzierung der Parkstände für Fahrräder möglich ist.

 

Eine Prüfung ist erfolgt. Eine weitere Aufweitung kann nicht ohne Verlust von Fahrradparkständen durchgeführt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine