21-1178

Stellungnahme zur 1. Verschickung Erhaltungsmanagement Vogt-Kock-Weg in Schnelsen im Rahmen der Fertigstellung des A7-Deckels Drs. 21-1024, Beschluss der BV vom 18.06.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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27.08.2020
Sachverhalt

Die Behörde Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:

Zu 4a. :

Der Knoten Heidlohstraße/Röthmoorweg/Vogt-Kock-Weg ist kürzlich im Rahmen des A7-Deckels überplant und erneuert worden. Daher liegt er nicht im Plangebiet der Veloroute 14 im Rahmen des Projektes "Spanische Furt - Heidlohstraße".

Grundsätzlich kann -ungeachtet einer genauen Prüfung- bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Heidlohstraße die Einrichtung eines Mini-Kreisels an diesem Knoten begrüßt werden. Die Fließge-schwindigkeit des Verkehrs in der Heidlohstraße wird auf ein fahrradfreundliches Niveau abge-senkt und die Vorfahrtsregelungen für den kreuzenden Radverkehr optimiert. Die Anschluss-Situation der großzügig neu gebauten Strecke über die A7 an den beengten Bestand kann durch den Kreisel besser aufgelöst werden, als in der aktuell hergestellten Situation.

Das Projekt Veloroute 14 Spanische Furt -Heidlohstraße kann aus Sicht des LSBG unabhängig von dem Knoten Heidlohstraße/Röthmoorweg/Vogt-Kock-Weg erfolgen und sollte auch innerhalb der bestehenden Grenzen des Planungsgebietes weiter betrieben werden. Bei einer Erweiterung des Planungsgebietes würde es zu Verzögerungen kommen, welche den Baubeginn verschieben würden und das Risiko von Mehrkosten beinhaltet. Sollte dennoch eine erneute Überplanung und Umbau des Knoten Heidlohstraße/Röthmoorweg/Vogt-Kock-Weg angestrebt werden, wird daher empfohlen, dies in einem gesonderten Projekt durchzuführen. Die im Rahmen des A7-Deckels neu angelegten Nebenflächen müssen überplant werden. Bei der Abbiegebeziehung aus dem Vogt-Kock-Weg ist der benötigte Radius für den MetroBus jedoch zu beachten, evtl. ist für die Abbiegebeziehung des Busses eine Sonderlösung notwendig.

 

Zu 4b.:

Die Wegweisung für Velorouten wird perspektivisch erfolgen. Eine Ausweisung der Velorouten soll erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn diese zu einem überwiegenden Anteil dem Standard einer Veloroute entsprechen.

 

Anhänge

keine