21-0691

Stellungnahme zu den Planungen der Umgestaltung der Methfesselstraße

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.02.2020
Sachverhalt

In der Sitzung des Kerngebietsausschusses am 04. November 2019 wurden die Planungen zur Umgestaltung der Methfesselstraße vom Fachmacht Management des öffentlicher Raumes (MR) des Bezirksamts Eimsbüttel vorgestellt. Generell sind die Planungen, die auch die Stellungnahmen der GRÜNE- und CDU-Fraktion berücksichtigen (s. Drs. 21-0091), zu begrüßen. Dennoch gibt es am Knoten Methfesselstraße/Lutterothstraße zwei konkrete Verbesserungsvorschläge, um deren Beachtung gebeten wird.

Durch die geplante kompakte Umgestaltung des Knotens Methfesselstraße/Lutterothstraße laut Prüfauftrag ist eine Vollsignalisierung des Knotens entbehrlich. Eine Vollsignalisierung führt für alle Verkehrsteilnehmer zu unnötig langen Wartezeiten. Bei den Verkehrsstärken sind insbesondere außerhalb der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde ausreichend große Lücken im Verkehr zu erwarten, die eine Querung der Straße erlauben. Hintergrund ist auch, dass die Akzeptanz von Lichtsignalanlagen (LSA) bei einer fragwürdigen Installation nicht gegeben ist. Viele Rotlichtverstöße sind zu erwarten, da Fußverkehr besonders wartezeitempfindlich ist. Weil es sich bei der Querung der Methfesselstraße um die Nebenrichtung handelt, ist hier mit hohen Wartezeiten zu rechnen.

Ein weiterer Vorteil dieses Vorschlags ist, dass die Kosten für die Versetzung der LSA voraussichtlich deutlich reduziert werden. Auch die Betriebskosten für den Bezirk reduzieren sich signifikant, da der Betrieb einer LSA mit hohen laufenden Kosten verbunden ist.

 

Petitum/Beschluss

Folgende Maßnahmen sollten in der Umgestaltung der Methfesselstraße am Knoten Methfesselstraße/Lutterothstraße umgesetzt werden:

 

 

1)      Einmündung Lutterothstraße

Die Lutterothstraße ist eine Tempo-30-Zone im Wohngebiet. Eine signalisierte Querung für diese Straße ist nicht erforderlich. Nach Umbau des Knotens gemäß Prüfungsantrag reduziert sich die Querungslänge deutlich um etwa 4m auf nur noch ca. 5,5m. Durch die vorgezogenen Seitenräume ist die Situation sehr übersichtlich. Falschparker werden durch Poller oder Fahrradbügel vermieden, dadurch sind alle Sichtbeziehungen permanent gegeben. Durch Gestaltung der Einmündung als Gehwegüberfahrt erhält der Fußverkehr Vorrang gegenüber dem Verkehr aus der Lutterothstraße und die Aufmerksamkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer wird erhöht.

 

2)      Querung Methfesselstraße

 

a)      Die zwei LSA über die Methfesselstraße werden durch einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ersetzt, der südlich des Knotenpunkts angeordnet wird. Da an den beiden benachbarten Kreisverkehren ebenfalls Fußgängerüberwege vorhanden oder geplant sind, ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen an der Lutterothstraße weiterhin eine LSA erforderlich ist. Diese Variante ist in der Skizze unten dargestellt.

 

b)      Falls weiterhin eine lichtsignalgeregelte Querung für den Fußverkehr über die Methfesselstraße gewünscht ist, kann eine sogenannte Dunkel-Dunkel-LSA („vollschlafende Ampel“) als innovatives Element eingesetzt werden. Diese Form der Signalisierung ist in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen geregelt und kommt in einigen deutschen Städten bereits zum Einsatz. Im Grundzustand ist diese Ampel für alle Richtungen dunkel. Das bedeutet, der Verkehr auf der Methfesselstraße kann fahren. Bei Lücken im Verkehr können Fußgänger die Methfesselstraße ohne lange Wartezeiten auf Grün queren. Für höheres Verkehrsaufkommen, z.B. in der morgendlichen Spitzenstunde oder für unsicherere Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Kinder, kann bei Bedarf Grün angefordert werden. Der Verkehr auf der Methfesselstraße erhält dann Rotlicht und die Straße kann LSA-gesichert gequert werden.

 

Quelle: ADFC

 

Miriam Putz, Kathrin Warnecke, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

Thomas Thomsen, Sascha Greshake, Jutta Höflich und CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

keine