21-2022

Stellungnahme nach § 28 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur geplanten Erneuerung der Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Reservefläche am Standort Schmiedekoppel

Antrag

Letzte Beratung: 27.05.2021 Hauptausschuss Ö 9.4.1

Sachverhalt

Die Behörde für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 20. April 2021 bekanntgegeben, dass der Hamburger Senat beabsichtigt, die seit dem 30. Juni 2016 bestehende und befristete Baugenehmigung für die Nutzung des Grundstücks Schmiedekoppel 30 als Reservefläche für die Erstaufnahme geflüchteter Menschen zu verlängern. Die Bezirksversammlung nimmt gemäß § 28 BezVG dazu Stellung:

 

 

Petitum/Beschluss

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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, dem Hamburger Senat in der Stellungnahme zur beabsichtigten Erneuerung der Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Reservefläche am Standort Schmiedekoppel 30 mitzuteilen:

I. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen des Hamburger Senats, eine Aufnahme und Unterbringung von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, auch künftig zu ermöglichen und diese Bereitschaft durch eine Reserveplanung abzusichern, um - sofern nötig - kurzfristig zusätzliche Standorte in Betrieb nehmen zu können. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bezirksversammlung die geplante Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzung als beschriebene Reservefläche bis zum 31. Dezember 2025.

II. Der Bezirksversammlung ist darüber hinaus – dies gilt auch für die aktuell für das Winternotprogramm genutzte, gegenüberliegende Containerfläche Schmiedekoppel 29 - an einer guten Nachbarschaft sowie an einem Gelingen des Standortes im Falle einer Inbetriebnahme gelegen. Dazu merkt die Bezirksversammlung im Einzelnen an:

 

1. Die Bezirksversammlung erwartet im Sinne einer größtmöglichen Transparenz eine aktive und aktuelle Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner in einem großen Umkreis hinsichtlich der Planungen für den Standort. Dazu gehört auch die weitere Nachbarschaft, Unternehmen, Kirchengemeinde, Träger der sozialen Infrastruktur, die benachbarten Bildungseinrichtungen sowie den Revierförster in den Stadtteilen Niendorf und Lokstedt.

Die bereitgestellten Informationen sollten neben einem Hinweis auf direkte Kontaktmöglichkeiten zur Behörde bzw. Ansprechpartner bei dem möglichen künftigen Träger Folgendes beinhalten:

  • Die Information, dass der Standort Schmiedekoppel 30 (Anm.: Wiesenfläche) als Reservestandort für die Unterbringung Geflüchteter weiterhin vorgehalten wird,
  • die Information, dass die Fläche Schmiedekoppel 29 (Anm.: Containerfläche) dem Eigentümer übergeben wird und dort keine weitere Unterbringung von Personen genehmigt ist, sondern es sich um einen gewerblichen Standort handelt sowie
  • Hinweise, an wen sich die Anwohnerinnen und Anwohner bei Fragen und Problemen wenden können und pandemiebedingt
  • das Angebot einer Online-Information darüber durch die zuständige Behörde an einem Vormittag und einem Nachmittag

 

2. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass für einen gelingenden Standort nicht allein bauliche Kapazitäten ausschlaggebend sind, sondern auch eine starke und etablierte Helferstruktur im Stadtteil, die insbesondere durch die Initiative „Wir für Niendorf“ getragen wird. Daher erachtet es die Bezirksversammlung für sinnvoll, neben der Verlängerung der Baugenehmigung auch eine finanzielle Unterstützung dieser wichtigen ehrenamtlichen Arbeit mit der Unterstützung der Behörde vorzunehmen.

Die Initiative „Wir für Niendorf“ wird bei Inanspruchnahme der Fläche durch die Innenbehörde als Informationsplattform für alle Beteiligten dienen.

3. Die Reservefläche wird jetzt pandemiebedingt von maximal 250 Personen genutzt. Da der Standort bis zu 560 Personen aufnehmen kann, muss es frühzeitig eine belastbare Einschätzung der belegenden Behörde über die erwarteten Nutzer*innen-Zahlen an die Akteure vor Ort und Anwohnerinnen und Anwohner geben.

4. Die Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass vor und während einer möglichen Belegung eine soziale Betreuung und Integration entsprechend der UNICEF-Standards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften (https://www.unicef.de/informieren/materialien/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen/144156) gewährleistet und dies schriftlich festgelegt wird.

5. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel behält sich vor, je nach dem Stand der Entwicklung eine weitere Stellungnahme bezüglich der Integration sowie der sozialen Betreuung und Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.       

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat unter der Führung des ASB an der Schmiedekoppel sehr gute Erfahrungen mit einer funktionierenden Unterbringung von Familien und Einzelpersonen mit Fluchterfahrung gemacht.

 

Die Bezirksversammlung bittet darum, an diese bewährten Standards anzuknüpfen. Der Bezirk Eimsbüttel hat im Stadtteil Niendorf seit dem Sommer der Migration 2015 an der Niendorfer Straße, der Papenreye, der Paul-Sorge-Straße und der Schmiedekoppel bis zu 2.500 Geflüchtete aufgenommen. Die Bereitschaft, Menschen mit Fluchthintergrund zu helfen, war und ist in Eimsbüttel sehr groß. Die Bezirksversammlung wird dies mit ihren Möglichkeiten weiterhin aktiv unterstützen.

 

Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

 

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