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Stellungnahme nach § 28 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel zur geplanten Erneuerung der Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Reservefläche am Standort Schmiedekoppel 29

Antrag

Letzte Beratung: 16.09.2021 Hauptausschuss Ö 9.3

Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 10. August 2021 bekanntgegeben, dass der Hamburger Senat beabsichtigt, die seit dem 30. Juni 2016 bestehende und befristete Baugenehmigung für die Nutzung des Grundstücks Schmiedekoppel 29 als Reservefläche für die Erstaufnahme geflüchteter Menschen zu verlängern. Die Bezirksversammlung nimmt gemäß § 28 BezVG dazu Stellung:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, dem Hamburger Senat in der Stellungnahme zur beabsichtigten Erneuerung der Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Reservefläche am Standort Schmiedekoppel 29 mitzuteilen:

 

I. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen des Hamburger Senats, eine Aufnahme und Unterbringung von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, auch künftig zu ermöglichen und diese Bereitschaft durch eine Reserveplanung abzusichern, um - sofern nötig - kurzfristig zusätzliche Standorte in Betrieb nehmen zu können. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bezirksversammlung die geplante Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzung als beschriebene Reservefläche bis zum 31. Dezember 2025.

 

II. Der Bezirksversammlung ist auch an einer guten Nachbarschaft sowie an einem Gelingen des gegenüberliegenden Standortes Schmiedekoppel 29 gelegen.

 

III. Die auf dem selben Gelände letztmalig bis maximal Ende April 2022 als Reservefläche genehmigte Nutzung für das Winternotprogramm wird räumlich unverkennbar von der Fläche zur Reservefläche Erstaufnahme abgegrenzt.

 

Dazu merkt die Bezirksversammlung im Einzelnen an:

 

1. Die Bezirksversammlung erwartet im Sinne einer größtmöglichen Transparenz eine aktive und aktuelle Information der anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner in einem großen Umkreis hinsichtlich der Planungen für den Standort. Dazu gehört auch die weitere Nachbarschaft, Unternehmen, Kirchengemeinde, Träger der sozialen Infrastruktur, die benachbarten Bildungseinrichtungen sowie den Revierförster in den Stadtteilen Niendorf und Lokstedt.

Die bereitgestellten Informationen sollten neben einem Hinweis auf direkte Kontaktmöglichkeiten zur Behörde bzw. Ansprechpartner bei dem möglichen künftigen Träger Folgendes beinhalten:

  • Die Information, dass der Standort Schmiedekoppel 30 (Anm.: Wiesenfläche) als Reservestandort für die Unterbringung Geflüchteter weiterhin vorgehalten wird,
  • die Information, dass die Fläche Schmiedekoppel 29 (Anm.: Containerfläche) als Reservefläche Erstaufnahme bis Ende 2025 genutzt werden kann.
  • die Information, dass letztmalig bis maximal Ende April 2022 ein Teil der Fläche Schmiedekoppel 29 (Anm.: Containerfläche) als Reservestandort für das Winternotprogramm ab 1.11.2021 genutzt werden kann. 
  • Per Handzettel - an den unter 1. beschriebenen Personenkreis – mit konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Telefonnummern und Mailadressen, an die sich die Anwohnerinnen und Anwohner bei Fragen und Problemen wenden können und ggf. pandemiebedingt
  • das Angebot einer Online-Information darüber durch die zuständige Behörde an einem Vormittag und einem Nachmittag

 

2. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass für einen gelingenden Standort nicht allein bauliche Kapazitäten ausschlaggebend sind, sondern auch eine starke und etablierte Helferstruktur im Stadtteil, die insbesondere durch die Initiative „Wir für Niendorf“ getragen wird. Daher erachtet es die Bezirksversammlung für sinnvoll, neben der Verlängerung der Baugenehmigung auch eine finanzielle Unterstützung dieser wichtigen ehrenamtlichen Arbeit mit der Unterstützung der zuständigen Behörde vorzunehmen.

 

3. Die Reservefläche Schmiedekoppel 29 wird von insgesamt maximal 548 Personen genutzt. Eine frühzeitige belastbare Einschätzung der belegenden Behörden über die zu erwarteten Belegungszahlen an die Anwohnerinnen und Anwohner und den unter 1. beschriebenen Personenkreis weiterzugeben.

 

4. Die Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass vor und während einer möglichen Belegung eine soziale Betreuung und Integration entsprechend der UNICEF-Standards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften (https://www.unicef.de/informieren/materialien/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen/144156) gewährleistet wird.

5. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel behält sich vor, je nach dem Stand der Entwicklung eine weitere Stellungnahme bezüglich der Integration sowie der sozialen Betreuung und Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.       

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat unter der Führung des ASB an der Schmiedekoppel sehr gute Erfahrungen mit einer funktionierenden Unterbringung von Familien und Einzelpersonen mit Fluchterfahrung gemacht. Die Bezirksversammlung bittet darum, an diese bewährten Standards anzuknüpfen, im besonderen durch die zeitweise gemischte Unterbringung von Personen im Winternotprogramm.

 

 

Ines Schwarzarius, Torge Urbanski, Koorosh Armi, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion

 

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