21-0288

Stellungnahme der BIS (Verkehrsdirektion 52) "Ampel an der Bushaltestelle Veilchenweg für Fußgängerinnen und Fußgänger optimieren" Drs.21-0157, Beschluss der BV vom 26.09.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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24.10.2019
Sachverhalt

 

Die Verkehrsdirektion 52 (VD52) nimmt wie folgt Stellung:

 

In der Folge der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 20/2508, werden an der Lichtzeichenanlage 357 -Lokstedter Steindamm / Veilchenweg- die verkehrenden Buslinien verkehrsabhängig und koordiniert bevorrechtigt behandelt. Freigabezeiten bzw. Sperrzeiten der Verkehrsströme sind innerhalb von Rahmenplänen für die jeweiligen Programme durch eine Steuerungslogik parametrisierbar. Die regelhaften Wartezeiten für Fußgänger an Lichtzeichenanlagen werden nicht überschritten. Verbesserungsmöglichkeiten für Fußgänger wurden nach der Neuaufschaltung vom 08.05.2014 bereits geprüft. Am 24.05.2016 wurden drei Programme zugunsten der Zuverlässigkeit des ÖPNV und damit eines Großteils der Fußgänger, die Fahrgäste des ÖPNV sind, verändert aufgeschaltet. Dabei wurde es möglich, in zwei Programmen eine sofortige Fußgängerfreigabe bei stadtauswärts fahrenden Bussen schalten zu können. Unmittelbar nach dem Fahrgastwechsel erhält dann der Bus wieder die Freigabe. Stadteinwärts sollen die oft gut besetzten Busse nicht durch einzelne Fußgänger aufgehalten werden, denn auf dem langen Linienweg in die Innenstadt würden sich hierdurch Störungen  in der Leistungsfähigkeit, Reisegeschwindigkeit und betrieblichen Zuverlässigkeit ergeben. Der ÖPNV bleibt weiterhin in den Schaltprogrammen gegenüber allen anderen Verkehrsarten priorisiert.

 

Anhänge

keine