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Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen Forst der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 15.01.2020 Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung Ö 7.9

Sachverhalt

Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.

 

Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.

 

Mit Schreiben vom 9.9.2019 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Ihren Vorschlag zur Veranschlagung der forstlichen Rahmenzuweisungen mitgeteilt:

 

„…zur Fachlichen Vorabstimmung bei der Haushaltsplanaufstellung 2021 / 2022 übersendet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Abteilung Agrarwirtschaft, Pflanzenschutzbehörde als zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien den Schlüsselvorschlag für die konsumtive und investive forstliche Rahmenzuweisung.

Der Schlüsselvorschlag entspricht den in den letzten Jahren abgestimmten und beschlossenen Verteilungsschlüsseln. Je Haushaltsjahr werden die Beträge wie folgt aufgeteilt (in Tausend Euro):

Bezirksamt

konsumtiv

Verpflichtungs-ermächtigung

investiv

Verpflichtungs-ermächtigung

Altona

38

13

18

5

Eimsbüttel

36

9

19

4

Wandsbek

178

50

56

13

Bergedorf

42

11

19

5

Harburg

141

30

37

9

Summe

435

113

149

36

 

Mit Schreiben vom 30.9.2019 hat die Revierförsterei Niendorf zum Vorschlag der BWVI Stellung genommen, und folgenden Mittelbedarf angemeldet:

 

  • Forstliche Rahmenzuweisung konsumtiv:  195.000 EUR
  • Forstliche Rahmenzuweisung investiv: 551.000 EUR

 

 

Der Mehrbedarf ergibt sich aus Kosten und Auszahlungen für Wegebau, Gebäude der Forstverwaltung, Verkehrssicherung, Waldpflege und Sonderbelastungen aufgrund des Klimawandels.

 

Inwieweit eine Erhöhung der Rahmenzuweisung aus den Eckwerten zur Veranschlagung abgedeckt werden kann, ist derzeit noch offen.

 

Der BV wird empfohlen der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung zu empfehlen, der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.

 

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