Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 10.17
Bisherige |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
StaPla (Beschlussempfehlung der Verwaltung) |
21.01.2020 |
4 |
Empfehlung |
Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.
Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Mit Schreiben vom 29.8.2019 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen mitgeteilt:
„...im Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird eine Rahmenzuweisung für die Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Karten und drucktechnische Arbeiten veranschlagt.
Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:
50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.“
Die BSW erwägt, die Rahmenzuweisung für Planungsleistungen von 650 Tsd. Euro auf 1.300 Tsd. Euro p.a. ab 2021 zu erhöhen.
Seitens der Bezirksverwaltung wird das Vorgehen begrüßt und der BV empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.
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