Stellungnahme Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Reserveeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber am Standort Schmiedekoppel 30 (Bezirk Eimsbüttel) BV-Beschluss vom 27.05.2021 - Drs. 21-2050
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zum o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Schmiedekoppel 30 (Wiese) wird als Erstaufnahme-Reservestandort derzeit als Ausweichquartier für die besonderen erweiterten Platzbedarfe im Rahmen der Corona- Pandemie betrieben.
Die Behörde für Inneres und Sport plant - vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen der Pandemie - die pandemiebedingte Ausweitung der Unterbringung Geflüchteter in der Schmiedekoppel (Asphalt und Wiese) bis Ende April 2022 beenden zu können.
Die Einrichtungen Schmiedekoppel 29 (548 Plätze) und Schmiedekoppel 30 (560 Plätze) sollen dann als Reservestandorte bis zum 31.12.2025 bestehen bleiben.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:
Sachverhalt:
Die Behörde für Inneres und Sport bittet in ihrem Schreiben vom 20. April 2021 um Unterstützung für die Verlängerung des Mietvertrages für die Erstaufnahme-Reserveeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber am Standort Schmiedekoppel 30 bis zum 31. Dezember 2025. Zwischen 30. Juni 2016 und 31. Dezember 2018 wurde die Anlage zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Eimsbüttel zeigte damit seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Verwaltung und Politik unterstützten das Vorhabe; der Arbeiter-Samariter-Bund übernahm den Betrieb und – besonders hervorzuheben – rund um die Unterkunft entstand in Niendorf und Lokstedt ein dichtes Netz an Unterstützungsinitiativen. Seit Anfang 2019 wurde der Standort als Reservestandort vorgehalten. Diese Reserve wird seit dem 08. Februar 2021 aufgrund notwendiger Maßnahmen im Kontext mit der Covid-19-Pandemie erneut und temporär genutzt. Sobald diese Notlage beendet ist, soll der Standort wieder als Reserve genutzt werden.
Eine aktuelle Prognose hat ergeben, dass es die Situation an den EU-Außengrenzen notwendig macht, weiterhin Reserveflächen vorzuhalten. Die Fluchtursachen bestehen weiter fort, Kriege und zunehmend auch die Klimakrise als Ursachen sorgen dafür, dass Menschen von außerhalb Europas in Europa Schutz suchen. Hamburg rechnet mit bis zu 250 Geflüchteten monatlich. Die derzeitigen Kapazitäten reichen für diese Anzahl an Geflüchteten aus. Gleichzeitig müssen aber weiterhin Reserve-Kapazitäten vorgehalten werden.
Petitum:
Eimsbüttel steht als Teil von Europa auch weiterhin zu seiner Verantwortung und unterstützt die Verlängerung des Mietvertrages für die Erstaufnahme-Reserveeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber am Standort Schmiedekoppel 30 bis zum 31. Dezember 2025. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird daher gebeten, diesen Beschluss der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg mitzuteilen.
Antwort zu Ziffer 1 und 3:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat mit ihrer Stellungnahme gem. § 28 BezVG Baugenehmigung für die Erstaufnahme-Reserveeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber am Standort Schmiedekoppel 29 (Bezirk Eimsbüttel)[1], für den geplanten parallelen Betrieb der Einrichtung als Erstaufnahme für Geflüchtete und als zeitlich befristete Einrichtung für das Winternotprogramm der Stadt gleichlautende und weitergehende Erwartungen für den Standort Schmiedekoppel 29 formuliert.
Die Behörde für Inneres und Sport verfolgt ein elementares Interesse, in der Einrichtung Schmiedekoppel 30 einen reibungslosen und störungsfreien Betrieb mit möglichst geringen Auswirkungen auf die erweiterte Nachbarschaft zu gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels werden alle Anstrengungen unternommen, um präventiv unerwünschten Auswirkungen auf das Umfeld der Einrichtung vorzubeugen und entgegenzuwirken sowie um unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von möglichen Störungen in der Nachbarschaft zu treffen. Dazu gehört auch eine größtmögliche Transparenz und frühzeitige Information der Nachbarschaft und beteiligten Einrichtungen und Organisationen.
Die Behörden haben bereits bei zurückliegenden Veränderungen bezüglich des Status der beiden Standortteile Schmiedekoppel 29 und 30 die unmittelbare Nachbarschaft per Informationsschreiben und über einen vom Bezirk Eimsbüttel zur Verfügung gestellten Emailverteiler informiert.
Dies betraf die Schließung des Standortes Schmiedekoppel 30 als Erstaufnahmeeinrichtung, den Übergang in den Leerstand als Reservestandort und die bis heute andauernde durch die Corona-Pandemie bedingte Wiederinbetriebnahme.
Die Standorte Schmiedekoppel 29 und Schmiedekoppel 30 befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander und werden derzeit beide von der Behörde für Inneres und Sport im Rahmen der Erstaufnahme Geflüchteter betrieben.
Darüber hinaus wird seitens der Sozialbehörde von November 2021 bis März 2022, witterungsbedingt längstens bis Ende April 2022, letztmalig das Winternotprogramm der Stadt parallel am Standort Schmiedekoppel 29 durchgeführt.
Mit Blick auf den geplanten erneuten und letztmaligen Betrieb des Winternotprogramms und der parallelen Nutzung als Flüchtlingsunterkunft haben die Behörde für Inneres und Sport und die Sozialbehörde im Zuge der Konzepterstellung im Rahmen des Antrages gemäß § 28 BezVG[2] den künftigen Bedarf der intensiveren Einbindung der erweiterten Nachbarschaft erkannt, Planungen aufgestellt und entsprechend erste Maßnahmen eingeleitet.
In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen Wochen bereits intensive Gespräche mit dem Bezirk, dem Polizeikommissariat, Fördern und Wohnen AöR sowie mit der Nachbarschaft und umliegenden Einrichtungen und Gewerbetreibenden geführt. Dabei wurden die Sorgen, Beschwerden, Hinweise und Erfahrungen der Gesprächspartner/-innen aus dem letzten Betrieb des Winternotprogramms aufgenommen. Auf der Basis der Gesprächsergebnisse wurde ein entsprechender Präventionsplan insbesondere für den Betrieb des Winternotprogramms entwickelt, der in enger Abstimmung mit den jeweils erforderlichen und zu beteiligenden Stellen unter anderem die Einrichtung eines Runden Tisches unter Federführung der Stabsstelle Flüchtlinge und Übergreifende Aufgaben (SFA) und unter Beteiligung der Sozialbehörde, der Behörde für Inneres und Sport, Fördern und Wohnen AöR, dem Polizeikommissariat 24, dem Bezirk Eimsbüttel, der Ev. Luth. Kirchengemeinde Niendorf und Vertreter/- innen der Anwohnerschaft vorsieht. Der Runde Tisch soll am 20.10.2021 starten.
Im Rahmen des Runden Tisches und des damit verbundenen intensiven Dialoges aller Beteiligten werden mittelbar auch betriebliche Themen des Standortes Schmiedekoppel 30 behandelt werden, da die beiden Standortteile ganzheitlich betrachtet werden müssen. So ist mit dem Runden Tisch auch für diesen Standort ein geeignetes Dialog-Format gewährleistet.
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit UNICEF entwickelten Mindeststandards[3] umfassen Regelungen zu unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten (Schutz und Unterstützung für alle Untergebrachten, insbesondere besonders schutzbedürftige Gruppen, Mitwirkung/Partizipation, Vertraulichkeit, Privatsphäre), Personal und Personalmanagement, Regelungen für unterkunftsinterne Abläufe und Regeln, externe Kooperation mit Behörden, Trägern von Hilfs- und Beratungsangeboten, sozialen Dienstleistern, Prozesse für Prävention und Intervention bei Gewalt- und Gefährdungssituationen, Risikomanagement, bauliche Standards und Strukturen, Hygienestandards, Angebotsstrukturen, Monitoring und Evaluation.
F&W ist als Sozialunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg u.a. beauftragt, für in Hamburg aufgenommene Geflüchtete die Unterbringung, Versorgung, Beratung, Unterstützung, Vermittlung und Begleitung in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften zu gewährleisten. Neben F&W sind außerdem das DRK Kreisverband Hamburg-Harburg und die AWO an insgesamt zwei Standorten der öffentlich rechtlichen Unterbringung mit dieser Aufgabe betraut. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Betreiberverträgen und entsprechenden Konzepten der Freien und Hansestadt Hamburg und der Betreiber.
Für alle Hamburger Standorte der Erstaufnahme und öffentlich-rechtlichen Unterbringung gibt es seit 2016 einrichtungsspezifische Schutzkonzepte[4] (schon zuvor gab es in der Erstaufnahme und öffentlich-rechtlichen Unterbringung etablierte interne Strukturen sowie vielfältige Kooperationen mit externen Institutionen und Trägern (wie dem Jugendamt, der Polizei, Opferschutzverbänden u.a.), die dem Schutz vor und der Prävention von Gewalt dienten. Diese wurden, sofern notwendig, unter dem Dach der Schutzkonzepte gebündelt, aktualisiert und erweitert. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit UNICEF entwickelten Mindeststandards waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht, sodass in einzelnen Punkten Abweichungen bestehen.
Die Hamburger Gewaltschutzkonzepte wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Opferschutzhilfe entwickelt, nicht jedoch unter Einbeziehung damaliger Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Einrichtungen.
Die Mindeststandards sind und waren jedoch eine wichtige Orientierung bzw. Messlatte für die Weiterentwicklung der Schutzkonzepte in den Hamburger Einrichtungen der Erstaufnahme und öffentlich-rechtlichen Unterbringung.
Sie werden in den hamburgischen Unterkünften mit folgenden, nicht abschließend genannten, Regelungen, Strukturen, Kooperationen und Praktiken umgesetzt bzw. teilweise gar übererfüllt:
- Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal,
- umfassende Schulung des Betreiberpersonals zu Themen wie Sucht, Trauma, Gewaltschutz, Behinderung, etc. sowie die Möglichkeit zum Fachaustausch und Fallbesprechungen,
- regelmäßiges Besprechungswesen mit dem Sicherheitsdienst,
- etablierte Anweisungen zu Vorgehen, Meldeketten und Dokumentation bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung, Bedrohungs- bzw. Gefährdungssituationen oder tatsächlichen Gewaltvorfällen,
- Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes der Freien und Hansestadt Hamburg,
- Einsatz des 24/7-Notfallmanagements bei F&W,
- persönliche und vertrauliche Orientierungsberatung durch das Sozialmanagement,
- Beteiligungsmechanismen wie Bewohnerräte in den Einrichtungen, siehe im Übrigen Drs. 22/5281
- Sozialsprechstunden in den Einrichtungen,
- Traumasprechstunden in den Einrichtungen und Anbindung an die Psychiatrische Institutsambulanz und Poliklinik beim UKE (PIA) sowie an das Traumazentrum Flucht und Migration (Centra),
- medizinische Sprechstunden in den Erstaufnahmeeinrichtungen (am Standort Schmiedekoppel aktuell insbesondere: kinder- und jugendpsychiatrisches Angebot, Kinderärztin, Stabilisierungssprechstunde),
- zwei hauptamtliche Kinderschutzbeauftragte seit Anfang 2021 bei F&W,
- Verweisberatungen,
- Gewährleistung und Unterstützung beim Zugang zu externen, betreiberunabhängigen, neutralen Beschwerde- und Beratungsstellen wie ÖRA-Öffentliche Rechtsauskunft, Savîa - steps against violence, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Allgemeiner Sozialer Dienst für Migranten (FHH), Weißer Ring, SeeleFon für Geflüchtete - Hilfe für psychisch Kranke und Angehörige, PREPARE - Prävention und Behandlung von substanzbezogenen Störungen bei Geflüchteten, Centra . Traumazentrum Flucht und Migration, adelante Jugendhilfe sowie insbesondere auch am Standort Schmiedekoppel: LALE, i.bera, intervento, Amnesty for Women, Centra - Traumazentrum Flucht und Migration, Haveno, Hein & Fiete, Refugee Sisters, Queer Refugees Welcome, Magnus-Hirschfeld-Centrum, KJND, KiFaZ, Wir für Niendorf e.V., Frühe Hilfen Eimsbüttel; in den Einrichtungen wird durch ausliegendes bzw. ausgehängtes Informationsmaterial entsprechender Stellen spezifisch auf diese Angebote aufmerksam gemacht,
- Beratung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten,
- enge Zusammenarbeit mit Trägern von Angeboten für Sport, Freizeit, Lernen im Umfeld der Einrichtungen,
- Kooperation mit Kindertagesstätten und der Kindertagespflege sowie Schulen und entsprechend enge Anbindung an den Stadtteil,
- Feedbackmanagement mit der Möglichkeit einer anonymen Beschwerdeabgabe bei F&W[5] und analoge Strukturen beim DRK KV Hamburg-Harburg und AWO, siehe im Übrigen Drs. 22/1398,
- Begleitung des Feedbackmanagements durch einen unabhängigen Beirat, in dem neben hochrangigen, von F&W unabhängigen Fachvertreter:innen aus dem gesellschaftlichen Umfeld auch eine Bewohnerin und ein Bewohner der Unterkünfte von F&W vertreten sind,
- enger Kontakt und Dialog des Unterkunfts- und Sozialmanagements der Einrichtungen zum örtlich zuständigen Polizeikommissariat und zur unmittelbaren Nachbarschaft,
- Aufstellen und Durchsetzen von Hausordnungen, die von allen Bewohnerinnen und Bewohnern unterschrieben sind und unter anderem das friedliche Zusammenleben sowie das Ergreifen notwendiger Maßnahmen bei Zuwiderhandlung regeln,
- Einhaltung der Hygieneanforderungen durch Reinigungspläne und ein Hygienemanagement zentral bei F&W, Umsetzung der Reinigungen durch Reinigungsfachbetriebe mit Zertifizierung: DIN EN ISP 9001 und DIN EN ISO 14001.
Eine Internetnutzung ist am Standort Schmiedekoppel, wie an den meisten anderen Standorten der Erstaufnahme und öffentlich-rechtlichen Unterbringung über WLAN-Hotspots möglich, ein separater PC-Raum mit Internetzugang existiert jedoch nicht, siehe im Übrigen Drs. 22/2965 sowie Drs. 22/3987.
Über die regulären Unterkünfte hinaus werden gesonderte Einrichtungen für besonders schutz- und pflegebedürftige Menschen betrieben (Standort Loogestraße für Frauen mit Gewalterfahrung, Einrichtung für Pflegebedürftige in der Borsteler Chaussee). Weiterhin werden neben Infektionsschutzplätzen auch Schutzwohnungen z.B. für LSBTIQ vorgehalten. F&W arbeitet diesbezüglich mit Savîa sowie dem Magnus-Hirschfeld-Zentrum zusammen.
Die Belegungsplanung und -umsetzung übergreifend für alle Einrichtungen der öffentlich rechtlichen Unterbringung in Hamburg erfolgt zentral durch die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) bei F&W. Bei der Belegungsplanung werden individuelle Bedarfe der Menschen (Familien, allein reisende Männer oder Frauen, allein reisende Frauen mit Kindern, Frauen [mit und ohne Kinder] mit Bedarfen zum Schutz vor Gewalt, Barrierefreiheit, LSBTIQ, sonstige Pflege- und Schutzbedarfe) berücksichtigt.
Um den Bedarfen Geflüchteter mit Behinderungen Rechnung zu tragen, wurde die Beratungsstelle Geflüchtete mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BeGeB) von F&W etabliert. Sie steht für die Beratung und Unterstützung von Bewohnenden öffentlicher Einrichtungen und des Betreiberpersonals zur Verfügung und unterstützt Betroffene z.B. bei der Beantragung von Pflegegraden oder Behindertenausweisen. Im Übrigen siehe Drs. 22/5671.
Die Aufnahme von individuellen Bedarfen in Einzelfällen, die im Regelsystem auf keine geeigneten Strukturen treffen, erfolgt durch das Casemanagement bei der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA). Hier werden die nötigen Stellen eingebunden und beteiligt und gemeinsam mit den jeweiligen Stellen Lösungen erarbeitet.
Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsstandards wird über die etablierten Baugenehmigungsverfahren und Prüfverfahren gewährleistet (Baunormen, DIN, Brandschutz…).
Alle Maßnahmen werden fortlaufend weiterentwickelt und ausgebaut. Hierzu zählen insbesondere die Möglichkeiten der Nutzung von Gemeinschaftsräumen sowie der Wahrnehmung von Angeboten Ehrenamtlicher oder externer Akteure. Die Mindeststandards des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF werden dabei weiterhin berücksichtigt.
Siehe Antwort zu Ziffer 1.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat unter der Führung des ASB an der Schmiedekoppel sehr gute Erfahrungen mit einer funktionierenden Unterbringung von Familien und Einzelpersonen mit Fluchterfahrung gemacht. Die Bezirksversammlung bittet darum, an diese bewährten Standards anzuknüpfen. Der Bezirk Eimsbüttel hat im Stadtteil Niendorf seit dem Sommer der Migration 2015 an der Niendorfer Straße, der Papenreye, der Paul-Sorge-Straße und der Schmiedekoppel bis zu 2.500 Geflüchtete aufgenommen. Die Bereitschaft, Menschen mit Fluchthintergrund zu helfen, war und ist in Eimsbüttel sehr groß. Die Bezirksversammlung wird dies mit ihren Möglichkeiten weiterhin aktiv unterstützen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine