22-1398

Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 03.09.2025 Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz Ö 7.1.3

Sachverhalt

In der Bezirksversammlung wurde mehrfach das Thema der gewerblichen Zimmervermietung thematisiert. Insbesondere der Fall in der Straße „Bei der Apostelkirche 13“ hat deutlich gemacht, dass Wohnungen zunehmend in einzelne Zimmer aufgeteilt, möbliert und zu überhöhten Preisen vermietet werden teilweise ohne ausreichende Heizmöglichkeit.

Dieses Geschäftsmodell führt zu einer massiven Belastung des Wohnungsmarktes, unterläuft Mietpreisregulierungen und kann Mindeststandards an Wohnraumqualität verletzen. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Studierende, Auszubildende oder Personen, die kurzfristig Wohnraum suchen. Zugleich entzieht diese Praxis dem regulären Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen und verschärft Verdrängungstendenzen.

Betroffene Mieter und Mieterinnen sind in einer schwachen Position, da rechtliche Schritte im Einzelfall schwer durchzusetzen sind. Daher braucht es neben der konsequenten Anwendung bestehender Regelungen auch eine Stärkung der Bezirksverwaltung, bessere Präventionsmechanismen sowie niedrigschwellige Informations- und Beschwerdewege für Bürger und Bürgerinnen.

Es besteht daher Handlungsbedarf, sowohl im konkreten Einzelfall als auch systematisch: Wohnraumschutz und baurechtliche Vorgaben müssen konsequent angewendet werden. Gleichzeitig braucht es Transparenz, Sensibilisierung und bessere Informationsangebote, um Missstände frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Petitum/Beschluss
  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
    1. im Fall „Bei der Apostelkirche 13“ zu prüfen, ob die Nutzung einzelner Zimmer insbesondere ohne Heizung gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) oder andere baurechtliche Bestimmungen verstößt, und gegebenenfalls eine Untersagung der Nutzung sowie die Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände zu veranlassen
    2. dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV) in einer der nächsten Sitzungen eine Übersicht zu geben über: - die aktuell geltenden wohnraumschutzrechtlichen, baurechtlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben, - den Handlungsspielraum der Verwaltung bei vermuteten Verstößen (z. B. fehlende Heizung, Überbelegung), - bisherige Erkenntnisse zu vergleichbaren Vermietungsmodellen im Bezirk;
    3. nftig geeignete Kontrollmechanismen vorzuschlagen (z. B. stichprobenartige Überprüfung verdächtiger Anzeigen, engere Zusammenarbeit mit Fachbehörden);
    4. öffentlich zugängliche Informationsangebote für Bürger & Bürgerinnen bereitzustellen, die über Mindeststandards im Wohnraumschutz sowie Ansprechpartnerinnen bei Verdachtsfällen informieren;
    5. zu prüfen, ob bestehende digitale Plattformen wie der „Melde-Michel“ oder "Mietenmelder" um eine Funktion für wohnraumschutzrechtliche Beschwerden erweitert oder ein eigenes Online-Portal / App-Angebot geschaffen werden kann, damit Betroffene unkompliziert mögliche Verstöße melden nnen.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
    1. Expert*innen, u. a. vom Mieterverein zu Hamburg und dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V. (VNW), in den Ausschuss einzuladen, um fachliche Einschätzungen und Handlungsempfehlungen zu geben;
    2. sich bei den zuständigen Fachbehörden (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen BSW, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz BJV) dafür einzusetzen, dass auf Landesebene geprüft wird, wie die Regulierung gewerblicher Kurzzeit- undblierter Zimmervermietungen weiterentwickelt werden kann, damit Umgehungen von Mietpreisbegrenzungen und Mindeststandards wirksam verhindert werden;

Mikey Kleinert und Linke-Fraktion

Luise Rosemeier und GRÜNE-Fraktion

Nadine Regling-Armi und SPD-Fraktion

ren Horn und Volt-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

keine

Lokalisation Beta
b. d. Apostelkirche

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