21-0951

Sondermittel für ein Sorgentelefon für Geflüchtete mit Beeinträchtigungen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 9.2
14.05.2020
30.04.2020
Sachverhalt

Die aktuelle Situation ist für die gesamte Gesellschaft belastend. Aufgrund der geltenden Allgemeinverfügung sind alle Menschen isoliert. Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, leiden besonders unter der aktuellen Situation. Laufende Verfahren sind angehalten und deren unklarer Ausgang belastet die Personen psychisch. Viele von ihnen sind bereits an die beiden antragsstellenden Vereine angebunden und suchen Unterstützung. Die interkulturellen Kenntnisse der Migrant*innenselbstorganisationen machen sie zu einem vertrauensvollen Partner für die Ratsuchenden und zu einer festen Stütze im Ankommensprozess und bei der Behandlung ihrer individuellen Probleme. Beide Vereine kooperieren seit langem miteinander.

 

Der Verein Asmara's World e.V. begleitet seit langen Familien und junge Menschen insbesondere in Eimsbüttel und Hamburg-Mitte. Unter anderem begleiten sie den Prozess der Bewohnerräte in den zwei Unterkünften Perspektive Wohnen in Eidelstedt. Die Expertise des Vereins Tumaini e.V. im Bereich der Inklusion komplementiert. Eine Vielzahl an Menschen haben von Geburt an oder aufgrund der Flucht Beeinträchtigungen. Sie benötigen besondere Unterstützung. Eine Beeinträchtigung bedeutet für viele, dass sie neben der besonderen Erschwernis auch von der eigenen Community ausgeschlossen werden. Nur externe Akteure können sie stützen und mit anderen in der Situation verbinden. Tumaini e.V. wird von Fachkräften des Bereiches Inklusion geführt und ist die erste Selbstorganisation von Migrant*innen, die ein Regelangebot in dem Feld anbietet. Diese neu gefundene Stütze durch die Vereine bricht aktuell für die Ratsuchenden weg. Die Projekte der Vereine müssen leider pausieren und die ehrenamtlichen Kapazitäten der Vereine sind am Limit.

 

Durch eine telefonische Beratung können Ratsuchende stabilisiert und Ängste genommen werden. In wöchentlichen Sprechzeiten kann bei diesem Vorhaben in sieben Sprachen Beratung angeboten werden. Die Ratsuchenden werden begleitet und erhalten praktische Hilfe, um ihren Alltag in dieser Situation zu bewältigen.

 

 

Das Projekt ist ab Antragsbewilligung auf acht Wochen ausgelegt. Sollte es zuvor zu Lockerungen der Rechtsverordnungen kommen, sollen die Ratsuchenden zum Übergang in den normalen Alltag begleitet werden.

 

Anhänge

keine